Als keinesfalls unproblematisch erweist sich die Verwendung des in den Abwasserreinigungsanlagen anfallenden Klärschlamms als Düngemittel in der Landwirtschaft, enthält dieser doch oft schädlich wirkende Schwermetallrückstände. Der Bundesrat erliess aus diesem Grund eine Verordnung, welche die zulässigen Höchstgrenzwerte definiert und strengere Kontrollen einführt. Bis 1990 sollen überdies technische Anlagen zur Verbesserung der hygienischen Qualität des Klärschlamms in Betrieb genommen werden.