Verschärfte Abgasvorschriften für schwere Dieselfahrzeuge und motorisierte Zweiräder

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Im Berichtsjahr wurden die längst geforderten verschärften Abgasvorschriften für schwere Dieselfahrzeuge und motorisierte Zweiräder erlassen. Sie gelten mit Ausnahme der Mofas für vom 1. Oktober 1987 an neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Bei den Motorrädern sollen die geltenden Abgasgrenzwerte um 40-71 Prozent gesenkt werden; neu in Verkehr gesetzte Mofas müssen ab. 1. Oktober 1988 gar um 90-94 Prozent reduzierte Grenzwerte einhalten und deshalb mit einem Katalysator ausgerüstet werden. Für schwere Motorfahrzeuge fielen die Bestimmungen mit der Übernahme der leicht verschärften europäischen Norm (ECE-Reglement Nr. 49) weniger einschneidend aus. Dass sich der Bundesrat für die vom Bundesamt für Polizeiwesen vorgeschlagenen europäischen Messverfahren und Grenzwerte entschieden hatte, wurde mehrheitlich kritisiert, hatten sich doch die Mehrzahl der Kantone, die Umweltschutzorganisationen und auch das BUS für die strengeren amerikanischen Normen ausgesprochen.

Das EJPD schickte zwei Verordnungsentwürfe in die Vernehmlassung betreffend die weitere Reduktion der Schadstoffgrenzwerte für schwere Motorfahrzeuge und Motorräder auf Oktober 1990. Als erstes Land in Europa will die Schweiz in die Abgasnormen für Dieselfahrzeuge auch die Russteilchen einbeziehen und Partikelvorschriften erlassen. Die vorgesehenen Grenzwerte für Motorräder sind nur noch mit Katalysatoren zu erreichen. Für Mitte der 90er Jahre plant der Bundesrat eine nochmalige Verschärfung der Abgasnormen, die für den Schwerverkehr eine gleich strenge Regelung wie in den USA bringen und für Motorräder einen etwa gleichwertigen Abgasentgiftungsstandard erreichen soll, wie er für Personenwagen mit Katalysator gilt. Nach einer weiteren – vom EJPD in Auftrag gegebenen – Studie sind die Schadstoffgrenzwerte der LRV in den Städten und Agglomerationen ohne restriktive Massnahmen beim Privatverkehr unerreichbar. Erwogen werden deshalb auch verkehrsbegrenzende Massnahmen, wie sie von den Umweltorganisationen, aber auch im Parlament immer wieder gefordert wurden.

Zur Verwirklichung des Luftreinhalte-Konzepts beschloss der Bundesrat weitere Massnahmen im Bereich des Strassenverkehrs. Die seit 1987 gültigen strengeren Abgasvorschriften für Motorräder (FAV 3) und für schwere Motorwagen (FAV 2) wurden auf den 1. Oktober 1990 bzw. 1991 weiter verschärft und beim Schwerverkehr mit Partikelvorschriften ergänzt. Die neuen Anforderungen, die Mitte der 90er Jahre nochmals verschärft werden sollen, sind mit Abstand die strengsten in Europa. Während sich der Bundesrat bei der Festsetzung der Abgasqualitätsziele für den Schwerverkehr an den Normen der USA orientierte, entschied er sich allerdings beim Messverfahren für die Übernahme der weniger strengen europäischen Norm (ECE R 47). Dieser Kompromiss, von dem sich die Regierung positive Auswirkungen auf die Abgasprogramme der EG verspricht; wurde von den verschiedenen Organisationen des Transportgewerbes begrüsst. Der VCS und die Umweltorganisationen dagegen kritisierten diesen Entscheid als Kniefall vor der Lastwagenlobby und befürchteten ausserdem, dass weitere Umweltschutzziele der Harmonisierung mit Europa geopfert werden. Für die Motorfahrräder traten auf den 1. Oktober 1988 strengere Abgaswerte in Kraft, die vorläufig nur mit dem Einsatz von Katalysatoren einzuhalten sind.