Im Berichtsjahr wurden die längst geforderten verschärften Abgasvorschriften für schwere Dieselfahrzeuge und motorisierte Zweiräder erlassen. Sie gelten mit Ausnahme der Mofas für vom 1. Oktober 1987 an neu in Verkehr gesetzte Fahrzeuge. Bei den Motorrädern sollen die geltenden Abgasgrenzwerte um 40-71 Prozent gesenkt werden; neu in Verkehr gesetzte Mofas müssen ab. 1. Oktober 1988 gar um 90-94 Prozent reduzierte Grenzwerte einhalten und deshalb mit einem Katalysator ausgerüstet werden. Für schwere Motorfahrzeuge fielen die Bestimmungen mit der Übernahme der leicht verschärften europäischen Norm (ECE-Reglement Nr. 49) weniger einschneidend aus. Dass sich der Bundesrat für die vom Bundesamt für Polizeiwesen vorgeschlagenen europäischen Messverfahren und Grenzwerte entschieden hatte, wurde mehrheitlich kritisiert, hatten sich doch die Mehrzahl der Kantone, die Umweltschutzorganisationen und auch das BUS für die strengeren amerikanischen Normen ausgesprochen.
- Datum
- 15. November 1986
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
-
anzeigen
- AS, 1986, S. 1833 ff.
- TA, 28.2, 14.5., 13.8., 17.9., 19.9. und 1.10.86; SHZ, 29.5. und 21.8.86; Vr, 30.9.86; Presse vom 23.10.86; Bilanz, 1986, Nr. 9, S. 12 ff.
von Katrin Holenstein
Aktualisiert am 24.02.2021
Aktualisiert am 24.02.2021