Staats- resp. Gemeindemonopols beim Transport und der Entsorgung von nichtspezifischem Gewerbekehricht

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Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion Schmid (cvp, AI), welche die Aufhebung des herrschenden Staats- resp. Gemeindemonopols beim Transport und der Entsorgung von nichtspezifischem Gewerbekehricht verlangt. Diesbezügliche Abfälle aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben sollen nicht als Siedlungsabfälle gelten, solange und soweit sie im Betrieb sortenrein bereitgestellt werden.

Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr eine Motion von Schmid-Sutter (cvp, AI), welche den Bundesrat beauftragt, das Staatsmonopol bei der Entsorgung von Gewerbekehricht abzuschaffen. Die Ratsmehrheit war der Meinung, das bisherige Monopol durch die gemeindeeigene Müllabfuhr bewähre sich zwar für Siedlungsabfälle, sei aber bei Betriebsabfällen nicht zweckmässig. Die kleine Kammer hatte die Motion bereits 2006 gutgeheissen.

Mit Annahme der Motion Fluri (fdp, SO) im Jahr 2014 ist eine neue Definition für Siedlungsabfälle in die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) aufzunehmen. Da diese nicht deckungsgleich ist mit der in der 2007 überwiesenen Motion Schmid (cvp, AI) verlangten Definition, kann das länger zurückliegende Anliegen Schmids nicht mehr umgesetzt werden, weswegen der Bundesrat die Motion als erfüllt betrachtete und deren Abschreibung beantragte. Im Unterschied zu Nationalrat Fluri (fdp, SO) hatte alt-Ständerat Schmid-Sutter (cvp, AI) verlangt, den gesamten Gewerbekehricht nicht als Siedlungsabfall zu betrachten. Dies hätte dazu geführt, dass die Gemeinden nicht mehr länger für Sammlung und Verwertung dieser Abfälle zuständig gewesen wären. Das Parlament stimmte dem Abschreibungsantrag in der Sommersession 2015 durch Annahme des Berichts über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2014 zu.