Im November veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Menschen bei der elektronischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das aus dem Jahre 1981 stammende Übereinkommen ist bereits von 17 Staaten ratifiziert worden und stellt eine Konkretisierung der Bestimmungen der Menschenrechtskonvention (EMRK) über den Datenschutz dar. Es verpflichtet die Staaten zum Erlass von Datenschutzbestimmungen und harmonisiert diese durch die Festlegung von Minimalstandards. Da die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens erfüllt, sind für die Ratifizierung keine neuen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.
- Schlagworte
- Datum
- 13. November 1996
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 96.081
- Quellen
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von Hans Hirter
Aktualisiert am 30.01.2020
Aktualisiert am 30.01.2020