Übereinkommen des Europarats zum Schutz der Menschen bei der elektronischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten (BRG 96.081)

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Im November veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft für die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats zum Schutz der Menschen bei der elektronischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das aus dem Jahre 1981 stammende Übereinkommen ist bereits von 17 Staaten ratifiziert worden und stellt eine Konkretisierung der Bestimmungen der Menschenrechtskonvention (EMRK) über den Datenschutz dar. Es verpflichtet die Staaten zum Erlass von Datenschutzbestimmungen und harmonisiert diese durch die Festlegung von Minimalstandards. Da die Schweiz die Anforderungen des Übereinkommens erfüllt, sind für die Ratifizierung keine neuen gesetzlichen Bestimmungen erforderlich.

Beide Parlamentskammern stimmten der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz des Menschen bei der elektronischen Verarbeitung von personenbezogenen Daten oppositionslos zu.