Während des Sommers wurden verschiedene Landesteile – insbesondere das Urnerland – von Unwetterkatastrophen heimgesucht, die zu verheerenden Schäden führten. So wurden allein die Kosten für Reparaturen an Strassen auf rund CHF 420 Mio. geschätzt. Die Ausgaben für die Wiederinstandstellungsarbeiten überstiegen in vielen Fällen die finanziellen Kapazitäten der betroffenen Kantone und Gemeinden. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat dem Parlament, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die maximalen Subventionssätze zu gewähren. Darüber hinaus unterc breitete er einen einmaligen Kredit in der Höhe von maximal CHF 56 Mio. zur Deckung der Restkosten.
- Schlagworte
- Datum
- 14. Dezember 1987
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 87.077
- Quellen
-
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- AS, 1988, S. 394 f.
- BBI, 1987, I, S. 181 ff.
- Presse vom 2.- 8.7., 19.7., 20.7., 25.8. und 26.8.87; TW, 21.7.87; NZZ, 5.12.87.
- Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 26 f.
- Verhandl. B. vers., 1987, II, S. 31
von Katrin Holenstein
Aktualisiert am 23.02.2021
Aktualisiert am 23.02.2021