Ausserordentliche Bundesmittel zur Behebung der Unwetterschäden von 1987 (BRG 87.077)

Als PDF speichern

Während des Sommers wurden verschiedene Landesteile – insbesondere das Urnerland – von Unwetterkatastrophen heimgesucht, die zu verheerenden Schäden führten. So wurden allein die Kosten für Reparaturen an Strassen auf rund CHF 420 Mio. geschätzt. Die Ausgaben für die Wiederinstandstellungsarbeiten überstiegen in vielen Fällen die finanziellen Kapazitäten der betroffenen Kantone und Gemeinden. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat dem Parlament, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die maximalen Subventionssätze zu gewähren. Darüber hinaus unterc breitete er einen einmaligen Kredit in der Höhe von maximal CHF 56 Mio. zur Deckung der Restkosten.

Zur Behebung der Unwetterschäden von 1987, deren Ausmass auf rund CHF 1.2 Mia. beziffert wurde, bewilligte das Parlament einstimmig ausserordentliche Bundesmittel zugunsten der am meisten betroffenen Kantone Bern, Uri, Schwyz, Graubünden, Tessin und Wallis. Umstritten, aber schliesslich gutgeheissen, war einzig, ob die Wiederherstellung der Nufenenstrasse zu 100 Prozent vom Bund getragen werde. Gegen den Willen des Bundesrates stockten daher beide Räte die Zuschüsse an die Wiederherstellung der Strassen um CHF 13 Mio. auf rund CHF 113 Mio. auf. Ferner genehmigten sie oppositionslos einen einmaligen Kredit in der Höhe von CHF 56 Mio. zur Deckung der Restkosten (Wiederinstandstellung von Bauten, Anlagen und Kulturen). Um die Ursachen der verheerenden Hochwasser sowie langfristige Vorbeugemassnahmen abklären zu lassen, bewilligte der Bundesrat einen Kredit von CHF 2.5 Mio. Die Untersuchungen, die auch in parlamentarischen Vorstössen gefordert worden waren, sollen unter anderem klären, inwieweit Einflüsse des Menschen und der Zustand des Waldes zur Bildung der ausserordentlichen Hochwasser beigetragen haben (Ip. 87.545; Mo. 87.540).