Initiative zur Verringerung der Motorfahrzeugabgase («Albatros»-Initiative; BRG 76.078)

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Von den verschiedenen Aspekten des Umweltschutzes fand die Reduzierung der Luftverunreinigung und die Bekämpfung des Lärms die grösste Beachtung. In einer Botschaft nahm der Bundesrat Stellung zu der 1974 eingereichten Initiative zur Verringerung der Motorfahrzeugabgase («Albatros»-Initiative). Wohl konnte er sich mit den materiellen Zielen des Volksbegehrens weitgehend einverstanden erklären, keinesfalls aber mit dem vorgeschlagenen Zeitplan, der eine Inkraftsetzung der neuen Grenzwerte auf Anfang 1977 vorsah. Da der Bundesrat ähnliche Grenzwerte schrittweise bis 1982 einführen will, erachtete er auch einen Gegenvorschlag als überflüssig. Der Hauptgrund für das ablehnende Urteil besteht darin, dass zur Zeit nur wenige Automobile den verschärften Anforderungen genügen könnten. Damit würde einerseits diesen eine für die Preisentwicklung ungünstige marktbeherrschende Stellung eingeräumt, andererseits könnten die Herstellerländer der nicht zugelassenen Automobilmarken zu Massnahmen gegen schweizerische Produkte bewegt werden. Diesen Bedenken hielt man aus Umweltschutzkreisen entgegen, dass in anderen Staaten strengere Vorschriften bestünden und dass die Schweiz, gerade weil sie zu keiner Rücksicht auf eine nationale Automobilproduktion gezwungen sei, auf diesem Gebiet Pionierdienste leisten könnte.

Die wichtigsten Probleme des Umweltschutzes bilden weiterhin die Luftverunreinigung und der Lärm. Untersuchungen in Zürich ergaben geradezu alarmierende Resultate, lagen doch an verkehrsreichen Stellen die Schadstoffkonzentrationen beträchtlich über den in den USA zugelassenen Höchstwerten. Drastische und vor allem sofort wirksame Vorkehrungen gegen eine der Hauptquellen der Luftverschmutzung forderte die 1974 eingereichte Volksinitiative für die Verringerung der Motorfahrzeugabgase (sogenannte «Albatros»-Initiative). Die Diskussion in den Räten zeigte, dass die materiellen Ziele des Begehrens zwar grösstenteils gutgeheissen werden, nicht aber der von den Initianten beantragte zeitliche Rahmen, welcher die sofortige Einführung der Massnahmen verlangte. Dies umsomehr, als der Bundesrat versprach, an seinem eigenen Zeitplan festzuhalten und ähnliche Grenzwerte bis 1982 einzuführen. Mit diesem Programm der Regierung sei auch gewährleistet, dass die Entwicklung der Schweiz im Gleichschritt mit derjenigen der Mehrheit der europäischen Länder verlaufe. Dem wurde von den Befürwortern entgegengehalten, dass es unserem Land besser anstehen würde, sich auf die Seite der Nationen zu stellen, welche bei der Bekämpfung der Motorfahrzeugabgase ein bedeutend schnelleres Tempo angeschlagen haben (Schweden, Japan und die USA). Beim Souverän vermochten sich die Argumente der Initianten (sie wurden u.a. unterstützt von den Umweltschutzorganisationen, den Sozialdemokraten und dem Landesring) nicht durchzusetzen. Er lehnte das Begehren mit 1'157'368 Nein gegen 740'842 Ja ab; zustimmende Mehrheiten ergaben sich einzig in den beiden Stadtkantonen Genf und Basel-Stadt. Dass die Agglomerationsbewohner eine rasche Verminderung der Schadstoffemissionen für dringlicher halten als die weniger betroffene Landbevölkerung, zeigte auch die Annahme der Initiative in der Stadt Zürich, sowie eine nach der Abstimmung vorgenommene Meinungsumfrage.

Abstimmung vom 25. September 1977

Beteiligung: 51.67%
Ja: 740'842 / Stände: 1 1/2
Nein: 1'157'368 / Stände: 18 5/2

Parolen:
– Ja: EVP (1*), LdU (1*), PdA, POCH, REP, SD, SPS (1*)
– Nein: CVP (1*), FDP (1*), LPS, SVP (1*), SAV, SBV, SGV, TravS, VSA
– Stimmfreigabe: SGB
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen