Von den verschiedenen Aspekten des Umweltschutzes fand die Reduzierung der Luftverunreinigung und die Bekämpfung des Lärms die grösste Beachtung. In einer Botschaft nahm der Bundesrat Stellung zu der 1974 eingereichten Initiative zur Verringerung der Motorfahrzeugabgase («Albatros»-Initiative). Wohl konnte er sich mit den materiellen Zielen des Volksbegehrens weitgehend einverstanden erklären, keinesfalls aber mit dem vorgeschlagenen Zeitplan, der eine Inkraftsetzung der neuen Grenzwerte auf Anfang 1977 vorsah. Da der Bundesrat ähnliche Grenzwerte schrittweise bis 1982 einführen will, erachtete er auch einen Gegenvorschlag als überflüssig. Der Hauptgrund für das ablehnende Urteil besteht darin, dass zur Zeit nur wenige Automobile den verschärften Anforderungen genügen könnten. Damit würde einerseits diesen eine für die Preisentwicklung ungünstige marktbeherrschende Stellung eingeräumt, andererseits könnten die Herstellerländer der nicht zugelassenen Automobilmarken zu Massnahmen gegen schweizerische Produkte bewegt werden. Diesen Bedenken hielt man aus Umweltschutzkreisen entgegen, dass in anderen Staaten strengere Vorschriften bestünden und dass die Schweiz, gerade weil sie zu keiner Rücksicht auf eine nationale Automobilproduktion gezwungen sei, auf diesem Gebiet Pionierdienste leisten könnte.
- Schlagworte
- Datum
- 8. September 1976
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 76.078
- Quellen
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- BBI, 1976, III, S. 549 ff.
- TA, 29.10.76; NZ, 18.12.76.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 19.03.2021
Aktualisiert am 19.03.2021