Der 1. August wird ab 1994 den arbeitsfreien Feiertagen gleichgestellt. Ende Jahr gab der Bundesrat die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung, nachdem das Volk im September in der Abstimmung über die Initiative der SD (" 1. August-Initiative") einen neuen Bundesfeierartikel in die Verfassung angenommen hatte. Das Problem der Lohnzahlungspflicht soll erst im Gesetz geregelt werden.