Im Jahresmittel waren 2838 Betriebe und 42 046 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen, was gegenüber 1992 (1894 Betriebe mit 34 020 Erwerbstätigen) eine deutliche Zunahme bedeutet. Ihren Höchststand erreichte die Kurzarbeit im März mit 2 905 462 Ausfallstunden, den tiefsten Wert im August mit 1 131 649 Stunden. Angesichts der Bedeutung der Kurzarbeit wurde im dringlichen Bundesbeschluss über Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 21 Monate angehoben und dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, diese bei andauernder, erheblicher Arbeitslosigkeit auf zwei Jahre auszudehnen. Bereits auf den 1. Oktober des Berichtsjahres machte der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch.
- Schlagworte
- Datum
- 16. September 1993
- Prozesstyp
- Studien / Statistiken
- Quellen
-
anzeigen
- Die Volkswirtschaft, 67/1994, Nr. 1, S. 13* und Nr. 5, S. 13.; Presse vom 16.9.93.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 23.06.2017
Aktualisiert am 23.06.2017