Das Parlament hatte in der Wintersession 2000 einer Revision von Art. 343 OR zugestimmt und die Streitwertgrenze für unentgeltliche Verfahren im Arbeitsrecht auf 30'000 Fr. angehoben. Dabei wurde vergessen, dass auch im Arbeitsvermittlungsgesetz eine entsprechende Bestimmung existiert, die nicht geändert wurde. Diese Gesetzeslücke schlossen beide Kammern in der Sommersession diskussionslos.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Juni 2002
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 02.008
- Quellen
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- BBl, 2002, S. 1254 ff.; AB NR, 2002, S. 723 und 1139; AB SR, 2001, S. 393 und 553.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 24.05.2016
Aktualisiert am 24.05.2016