Wegen der Kostenexplosion bei den Genugtuungszahlen, dem organisatorischen Wirrwar bei der Unterstützung der Opfer des Luxor-Attentats von 1997 sowie weiterer Unzulänglichkeiten des Gesetzes beschloss das Bundesamt für Justiz, das Opferhilfegesetz einer ersten Revision zu unterziehen. Zur Debatte steht dabei auch der Abbau von Leistungen, so etwa die Streichung der Opferhilfe für Verkehrsunfälle und die Reduktion oder gar Abschaffung von Genugtuungszahlungen. Im Berichtsjahr wurden zusammen mit den kantonalen Opferhilfestellen die Revisionsanliegen aufgelistet; im Jahr 2000 soll dann eine Expertenkommission das Gesetz grundlegend überarbeiten.
Dossier: Totalrevision Opferhilfegesetz 2005-2007- Schlagworte
- Datum
- 28. Juni 1999
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- NZZ, 9.3.99; TA, 28.6.99; NZZ, 30.4., 23.9., 17.11. und 13.12.99
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 12.07.2017
Aktualisiert am 12.07.2017