Seit 1994 erhalten ausgesteuerte Arbeitslose im Kanton Genf anstatt Fürsorgeleistungen ein garantiertes Mindestsozialhilfeeinkommen (RMCAS), wenn sie bereit sind, im Gegenzug Arbeiten für die Allgemeinheit zu übernehmen oder sich weiterzubilden. Dieses System hatte die Genfer Regierung auf alle Fürsorgebezüger ausdehnen wollen, doch war gegen die Einführung dieses garantierten und nicht rückzahlbaren Mindesteinkommens (revenu minimum de réinsertion, RMR) von rechtsbürgerlicher Seite das Referendum ergriffen worden. Die neue, bürgerlich dominierte Regierung stellte sich ebenfalls mehrheitlich gegen das Gesetz, vornehmlich mit dem Argument, dies würde zu einer Ausdehnung des Kreises der Bezugsberechtigten und zu Mehrkosten führen (67 Mio Fr. anstatt 60 Mio für die Sozialhilfe). Mit 58,5% Nein-Stimmen wurde das RMR in der Volksabstimmung abgelehnt.
- Datum
- 3. Juni 2002
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- TG, 7.2., 9.3., 8.5., 15.5., 18.5. und 23.5.02, LT, 9.3., 8.5., 13.5., 28.5. und 29.5.02; WoZ, 23.5.02; Presse vom 3.6.02.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 18.04.2016
Aktualisiert am 18.04.2016