Eine 2012 vom Nationalrat angenommene Motion seiner SGK, in welcher der Bundesrat beauftragt wurde, ein schlankes Rahmengesetz für Sozialhilfe vorzulegen, wurde 2013 vom Ständerat abgelehnt. Die Forderung ging auf eine Anregung der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zurück, welche verlangt hatte, dass die Sozialhilfe den gleichen Status wie die AHV und die IV erhalten müsse. Die Mehrheit der SGK des Ständerates war gegen den Vorstoss, weil ein derartiges Rahmengesetz in unzulässiger Weise in die Kompetenz und die Autonomie der Kantone und der Gemeinden eingreifen würde. Zudem sei es im Bereich der Sozialhilfe gar nicht möglich, einheitliche Parameter festzulegen, da die kantonalen Unterschiede hinsichtlich Lebenshaltungskosten und Einkommen zu gross seien. Eine Minderheit Bruderer (sp, AG) beantragte die Annahme der Motion, da Handlungsbedarf bestehe und eine Koordination der Sozialhilfe auf Ebene der Kantone nicht gewährleistet werden könne. In der Ratsdebatte wurde insbesondere von bürgerlicher Seite ein dickes, schwerfälliges Regelwerk befürchtet. Die Motion wurde – trotz der oben beschriebenen Diskussionen um die SKOS – im Ständerat mit 27 zu zwölf Stimmen abgelehnt.