Nachdem auch mehrere kleine Kantone der Ost- und Zentralschweiz ihre Spitallisten publiziert hatten, gingen beim BSV reihenweise Beschwerden von Privatspitälern ein, welche in dieser Aufzählung nicht berücksichtigt worden waren. Der Bundesrat hiess die Beschwerden zumindest teilweise gut und verfügte, dass die Kantone ihre Spitalplanung noch einmal überprüfen müssen und dabei gehalten sind, sämtliche bestehenden Kapazitäten einzubeziehen, also sowohl die kantonalen wie die ausserkantonalen, die öffentlich subventionierten Spitäler wie die Kliniken mit privater Trägerschaft. In seinen Erwägungen betonte der Bundesrat, dass die Spitalplanung eines der Hauptinstrumente zur Kosteneindämmung darstelle. Er räumte ein, dass die Kriterien für eine objektive und transparente Evaluation der verschiedenen Leistungserbringer in den meisten Fällen fehlen. Erst wenn die öffentlichen und privaten Spitäler ihre Kosten und Leistungen nach einer einheitlichen Methode berechneten, könne das beste Preis/Leistung-Verhältnis ermittelt werden. Die Ausführungsbestimmungen zum neuen KVG verlangen deshalb von den Kantonen, bis Ende 1996 dem Bundesrat einen gemeinsamen Vorschlag über die Kostenberechnung und die Leistungsstatistik vorzulegen.
- Schlagworte
- Datum
- 25. Oktober 1996
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Quellen
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- NZZ, 3.7.96; Presse vom 25.10.96; Schweizerische Gesellschaft für Chirurgie: Bund, 25.10.96
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 14.08.2017
Aktualisiert am 14.08.2017