In einem Klima der allgemeinen Sensibilisierung für die AIDS-Problematik wurde mit Erstaunen und Bedauern zur Kenntnis genommen, dass es Regierung und Parlament weiterhin ablehnten, die für die angewandte klinische Forschung bestimmten Bundesbeiträge von jährlich CHF 3 Mio. auf CHF 8 Mio. zu erhöhen, obgleich dies im Ende 1988 abgegebenen, allerdings unveröffentlichten Bericht der 1987 ins Leben gerufenen Eidgenössische Kommission zur Kontrolle der AIDS-Forschung gefordert worden war.
- Schlagworte
- Datum
- 1. Dezember 1989
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
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- SGT, 1.12.89., Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1919 ff., Amtl. Bull. StR, 1989, S. 639 ff. und 812ff
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 30.01.2024
Aktualisiert am 30.01.2024