Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte, dass die fünf Methoden der Komplementärmedizin in der Invalidenversicherung vergütet werden. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, mit der Begründung, dass eine Behandlung, die bei Krankheit nicht zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gehe, weil ihre Wirksamkeit nach wissenschaftlichen Methoden nicht nachgewiesen werden konnte, grundsätzlich auch von der IV nicht übernommen werden könne. Dem folgte auch der Nationalrat, welcher die Motion mit 99 zu 61 Stimmen ablehnte.