Bekämpfung übertragbarer Krankheiten

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Mit einer Motion verlangte Ständerat Stadler (cvp, UR) eine Ergänzung des Epidemiengesetzes in dem Sinn, dass die Kantone nichtärztliche Therapeuten im Bereich der Komplementärmethoden in die Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einzubeziehen haben. Diese Therapeuten seien von Gesetzes wegen zu verpflichten, Personen mit übertragbaren Krankheiten an einen Arzt weiterzuleiten und gleichzeitig der kantonalen Behörde eine Meldung mit den Angaben zu erstatten, die zur Identifizierung erkrankter, infizierter oder exponierter Personen notwendig sind. Der Bundesrat beantragte Ablehnung der Motion. Das Epidemiengesetz weise die Behandlung übertragbarer Krankheiten allein der Ärzteschaft zu. Bei den nichtärztlichen Komplementärtherapeuten bestünden keine allgemeinen Standards für deren Qualifikation. Die Frage der Reglementierung und Anerkennung dieser Berufe könne nicht vor der Abstimmung zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin" an die Hand genommen werden. Stadler entgegnete, es gehe ihm nicht um eine Anerkennung alternativer Heilmethoden und auch nicht darum, das ärztliche Monopol der Behandlung von Infektionskrankheiten aufzubrechen. Ungeachtet der Diskussionen um die Komplementärmedizin sei es einfach eine Tatsache, dass nichtärztliche Therapeuten oft die erste Anlaufsstelle für Patientinnen und Patienten seien. Deshalb seien sie zu verpflichten, die entsprechenden Meldungen und Überweisungen vorzunehmen. Mit 15 zu 14 Stimmen wurde die Motion knapp angenommen.

Le Conseil des Etats a adopté de justesse (15 voix contre 14), et contre l’avis du Conseil fédéral, une motion Stadler (pdc, UR), qui demandait au Conseil fédéral de modifier la loi sur les épidémies, de sorte que les cantons puissent faire intervenir des thérapeutes qui ne sont pas médecins, afin de coordonner les mesures de lutte contre les maladies transmissibles. Le député proposait que ces thérapeutes soient contraints par la loi à adresser à un médecin les personnes qui ont contracté une maladie transmissible, et à transférer aux autorités cantonales les indications nécessaires à l’identification des personnes malades, infectées ou exposées.

Malgré une décision favorable du Conseil des Etats en 2007, le Conseil national a rejeté une motion Stadler (pdc, UR), qui demandait au Conseil fédéral de modifier la loi sur les épidémies, de sorte que les cantons puissent faire intervenir des thérapeutes qui ne sont pas médecins, afin de coordonner les mesures de lutte contre les maladies transmissibles.

Mit einer Motion hatte Ständerat Stadler (cvp, UR) im vorhergehenden Jahr eine Ergänzung des Epidemiengesetzes in dem Sinn gefordert, dass die Kantone nichtärztliche Therapeuten im Bereich der Komplementärmethoden in die Koordination der Massnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten einbeziehen sollen. Die Motion war im Ständerat mit 15 zu 14 Stimmen knapp angenommen worden. Der Nationalrat hingegen vertrat die Meinung, dass die Pandemievorbereitungen in der Schweiz bereits interkantonal und interdisziplinär ausreichend organisiert seien und lehnte die Motion daher ab.