Ein Thema, welches die Öffentlichkeit und die Politik zusehends beschäftigt, ist die liberale Gesetzgebung der Schweiz im Bereich des assistierten Suizids resp. der Graubereich, in dem sich die indirekt aktive Sterbehilfe bewegt. Anders als in den umliegenden Ländern wird diese nicht geahndet, wenn sie ohne selbstsüchtige Beweggründe erfolgt. Das hat in den letzten Jahren zu einem gewissen „Sterbetourismus“ aus dem Ausland geführt. Dabei ist die vor allem im Kanton Zürich domizilierte Organisation „Dignitas“ durch ein recht unzimperliches Vorgehen negativ in die Schlagzeilen geraten. Das Parlament hatte schon mehrmals den Bundesrat ersucht, durch eine klare gesetzliche Regelung gewisse Leitplanken zu schaffen. Im Berichtsjahr verabschiedete der Ständerat nach längerer Diskussion und mit der klaren Mehrheit von 17 zu 9 Stimmen gegen den Widerstand des Bundesrates eine Motion Stadler (cvp, UR), welche die Landesregierung beauftragen will, eine gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen zu schaffen. Es bestehe eine Schutzpflicht des Staates gegenüber den in der Regel schwerkranken und daher besonders verletzlichen Menschen mit Suizidwünschen, welche sich an Sterbehilfeorganisationen wenden. Der Bundesrat vertrat wie schon früher die Auffassung, die konsequente Ausschöpfung bestehender Gesetze, insbesondere auf kantonaler Ebene, sei ausreichend, um das Anliegen der Motion zu erfüllen. Eine Gesetzgebung auf Bundesebene könnte dazu führen, dass gewisse Sterbehilfeorganisationen gewissermassen ein staatliches „Gütesiegel“ erhalten würden, was der Bundesrat unbedingt vermeiden möchte.