Koordinierte Aktion der Städte gegen die offene Drogenszene (1991–1995)

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Keine zehn Tage nach der Drogenkonferenz zeigte sich ziemlich überraschend, dass zumindest in der Einschätzung der offenen Szenen bereits ein gewisser gesamtschweizerischer Konsens eingetreten war: Die im Städteverband zusammengeschlossenen Städte kündigten an, in den kommenden Monaten in einer koordinierten Aktion die offenen Drogenszenen zum Verschwinden bringen und die auswärtigen Fixer und Fixerinnen von der Polizei zwangsweise in ihre Wohn- oder Heimatgemeinden zurückschaffen zu wollen,, um diese vermehrt in die Verantwortung für die Drogenkranken miteinzubeziehen. Obgleich namhafte Strafrechtler bezweifelten, dass diese Abschiebungen rechtlich überhaupt zulässig seien, und Drogenfachleute warnten, ohne Schaffung der entsprechenden Infrastrukturen (Unterkünfte, Sicherstellung der AIDS-Prävention) sei bei einer Auflösung der offenen Szenen mit vermehrten Drogentoten zu rechnen, liessen sich die Stadtbehörden von Bern und Zürich, die wegen der repressiven Haltung des Kantons Aargau und der Romandie besonders vom Drogentourismus betroffen sind, nicht von ihrem Vorhaben abhalten: Anfangs Dezember 1991 wurde der Berner Kocherpark, wo die Fixer nach mehrfacher Vertreibung aus politisch nicht genehmen Standorten – unter anderem die Bundeshausterrasse – eine gewisse Betreuung und Geborgenheit erfahren hatten, nachts geschlossen; kurz nach Jahresende erfolgte auch die nächtliche Räumung der Zürcher Szene beim Platzspitz.

Wie bereits im Vorjahr angekündigt, wurden im Verlauf des Winters 1991 und des Frühjahres 1992 die offenen Szenen in Zürich (Platzspitz) und Bern (Kocherpark) aufgelöst, doch gelang vor allem in Zürich die Dezentralisierung in die weitere Umgebung nicht. Stadtpräsident Estermann (ZH, sp) richtete im Sommer 1992 einen dringenden Appell an Bund, Kanton und Gemeinden, Zürich bei der Bewältigung des Drogenproblems nicht allein zu lassen. In erster Linie forderte er bessere Auffangstrukturen in den Wohngemeinden der Drogenabhängigen und eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes in Richtung Entkriminalisierung sowie die breite Abgabe von Heroin an Schwersüchtige. Er bat aber auch um vermehrte Unterstützung bei der Repression des Drogenhandels, insbesondere um die Internierung von delinquierenden Asylbewerbern. Sowohl EDI wie EJPD lehnten dies ab.

Im Spätwinter des Vorjahres hatten die Stadtbehörden von Bern und Zürich die beiden offenen Szenen Kocherpark und Platzspitz geschlossen in der Hoffnung, auswärtige Drogenkonsumentinnen und -konsumenten in ihre Wohnsitzkantone zurückzudrängen und so die offenen Szenen verkleinern zu können. Immer deutlicher zeigte sich aber, dass dieser Versuch nicht gelungen war. In Bern konnte eine grössere Szenenbildung verhindert werden, doch führte dies in erster Linie dazu, dass die Situation unübersichtlicher wurde, die Polizei fast pausenlos im Einsatz stand und für die Süchtigen der Beschaffungsstress zunahm. In Zürich verteilten sich die Drogenkonsumenten vorerst auf die an den Platzspitz angrenzenden Quartiere, was zu einer unerträglichen Belastung der dortigen Wohnbevölkerung führte. Schliesslich bildete sich am stillgelegten Bahnhof Letten eine neue offene Szene.

Vor allem in Zürich ergaben sich bedeutende Probleme bei der 1992 beschlossenen Rückführung der auswärtigen Drogensüchtigen in ihre Wohngemeinden bzw. -kantone. Meistens kehrten die weggewiesenen Drogenkonsumenten, vor allem jene aus dem sehr repressiven Kanton Aargau, umgehend in die Zürcher Szene zurück. Um ihnen den Aufenthalt dort zu vergällen, beschloss die Stadtzürcher Regierung im Sommer, ein Notgefängnis (Zentrum Hegibach) für auswärtige Drogenabhängige einzurichten und mittels fürsorgerischem Freiheitsentzug (FFE) die Polizeihaft von der gesetzlich zulässigen Höchstdauer von 24 auf bis zu 72 Stunden auszudehnen. Damit sollten die auswärtigen Drogensüchtigen einem kalten Entzug ausgesetzt und der Druck auf die Herkunftsgemeinden verstärkt werden. Die Massnahme war sowohl rechtlich als bezüglich ihrer Effizienz alles andere als unbestritten, wurde durch die kantonale psychiatrische Gerichtskommission aber dennoch grundsätzlich gestützt.

Gut die Hälfte der Drogensüchtigen in Zürich stammt aus anderen Kantonen, weshalb die Zürcher Behörden im Vorjahr beschlossen hatten, die aufgegriffenen ausserkantonalen Fixer in ihre Wohnsitzgemeinden zurückzuschaffen, um so die Gemeinden und Kantone für die Probleme ihrer Drogenkranken zu sensibilisieren und klarzustellen, dass Zürich nicht länger gewillt sei, die Folgen der repressiven Politik in den umliegenden Kantonen allein zu tragen. Das dafür eingerichtete Rückführungszentrum Hegibach musste Ende März 1994 geschlossen werden, da der Kanton das Gebäude nicht weiter zur Verfügung stellte. In den sechs Monaten seines Bestehens wurden 2300 Personen in ihre Wohnsitzgemeinden zurückgeschafft. Anfangs August öffnete – mit finanzieller Beteiligung der am meisten betroffenen Kantone der Nordostschweiz – ein neues Rückführungszentrum in der alten Kaserne Zürich seine Tore. Die juristisch umstrittene Anwendung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs, um die Süchtigen länger als 24 Stunden festhalten zu können, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion.

Angesichts des unbeschreiblichen Elends der Drogensüchtigen in der offenen Zürcher Drogenszene im stillgelegten Bahnhof Letten und der steigenden Brutalität unter rivalisierenden Dealerbanden wurde im Lauf des Sommers 1994 die Schliessung des Letten immer ultimativer gefordert. Die Vertreter der Stadt machten aber immer wieder klar, dass eine Auflösung der offenen Drogenszene erst möglich sei, wenn Zürich dafür die Unterstützung der Kantone und des Bundes erhalte. Insbesondere müsse der Gefängnisnotstand beim Kanton behoben und ausserhalb der Stadt wirksame soziale und therapeutische Hilfsangebote für die Drogenabhängigen aufgebaut werden. Sonst würde sich die Szene nach einer gewaltsamen Auflösung nur wieder – wie schon bei der Räumung des Platzspitzes – in die angrenzenden Quartiere verlagern.

Ende August 1994 fand ein erstes Treffen zwischen der Drogendelegation des Bundesrates und Vertretern von Stadt und Kanton Zürich statt. An der Aussprache wurde die Schaffung einer gemeinsamen Projektorganisation auf hoher Beamtenebene beschlossen, welche die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine kohärente nationale Drogenpolitik mit einem breiten Fächer von Massnahmen in den Bereichen Therapie, Überlebenshilfe, Repression und Prävention schaffen soll. Der spektakulären Forderung nach einer sofortigen Räumung des Lettenareals wurde dabei die konsequente Ausdünnung der Drogenszene als sinnvollere Alternative gegenübergestellt. Der Bund kam Zürich auch insofern entgegen, als er beschloss, sich an den Kosten für den Neubau und die Erweiterung von fünf zürcherischen Strafanstalten – darunter das internationale Ausschaffungszentrum in Kloten – zu beteiligen sowie für die Aussenbewachung des provisorischen Notgefängnisses Waid Angehörige des Festungswachtskorps zur Verfügung zu stellen.

Nach einer ersten konsequenten «Ausdünnung» der offenen Drogenszene am Zürcher Letten wurde das Areal Mitte Februar 1995 polizeilich geräumt. Die aufgegriffenen Drogensüchtigen wurden an ihre Wohngemeinden oder -kantone überstellt. Anfänglich dominierte der Eindruck, dass diese Auflösung besser koordiniert und deshalb erfolgreicher sei als jene des Platzsspitzes 1993. Nach einigen Monaten zeigte sich jedoch, dass wieder eine Verlagerung zu schwer kontrollierbaren «Kleinszenen» in den angrenzenden Stadtkreisen erfolgt war.
Einzelne Kantone (insbesondere Genf) machten rechtsstaatliche Bedenken gegenüber den polizeilich durchgeführten Rückschaffungen der auswärtigen Drogenkonsumenten in ihre Wohngemeinden oder -kantone geltend, worauf dem freiwilligen und zivilen Charakter der Rückführungen mehr Rechnung getragen wurde. Geschlossen wurden Ende Januar 1995 auch die offenen Szenen in Solothurn und Olten.