Mit einem angenommenen Postulat wies Ständerat Frick (cvp, SZ) auf das Problem hin, dass im Rahmen der Invalidenversicherung auch Drogen- und Alkoholkranke rentenberechtigt sind, bei Auszahlung an die Berechtigten die Renten oftmals aber nicht zweckentsprechend für den Lebensunterhalt verwendet werden, sondern direkt wieder in die Beschaffung des Suchtmittels fliessen. Er bat den Bundesrat, einen Bericht über die Anzahl rentenberechtigter Suchtkranker auszuarbeiten und geeignete Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass die Renten zum Unterhalt der Berechtigten und ihrer Familien verwendet und nicht umgehend in legale oder illegale Suchtmittel umgesetzt werden.