Da die Praxis des Bundesrates und der Eidg. Alkoholverwaltung parallel vier Ziele verfolgt, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen können, nämlich Gesundheits-, Fiskal-, Landwirtschafts- und Gewerbepolitik, regte die GPK des Nationalrates in einem überwiesenen Postulat an, Bundesrat und Verwaltung sollten die aus der Verfassung ableitbare Priorität der Gesundheitspolitik vermehrt zum Ausdruck bringen.