Im Juli lancierte ein Komitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Diese „Hanfinitiative“ verlangt die Straffreiheit für den Konsum, Besitz und Erwerb von psychoaktivem Hanf zum Eigenbedarf sowie eine staatliche Kontrolle von Anbau und Handel. Letzteres könnte in Konflikt stehen mit einer UNO-Vereinbarung, die seit 1970 auch für die Schweiz gilt. Der Entwurf zur BetMG-Revision hatte ebenfalls ein behördliches Toleranzregime für Anbau und Handel vorgesehen, dieses aber mit einer Kann-Formulierung versehen, was jederzeit eine Aufhebung ermöglicht hätte. Trotz dieser völkerrechtlichen Unklarheit nahmen im Initiativkomitee neben Vertretern der SP – Cavalli (TI), Fetz (BS), Garbani (NE), Janiak (BL) und Wyss (BE) – und der Grünen (Lang, ZG und Müller, AG) – auch Abgeordnete aus den bürgerlichen Bundesratsparteien – Kleiner (AR), Markwalder-Bär (BE) und Noser (ZH) für die FDP sowie Frick (SZ) und Maissen (GR) für die CVP – bis hin zur SVP (Jenny, GL) Einsitz.

Mit 105'994 gültigen Unterschriften kam die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz» („Hanfinitiative“) zustande. Sie verlangt, dass der Anbau, Erwerb, Besitz und Konsum von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei wird. Der Bund soll Vorschriften über Anbau, Herstellung, Ein- und Ausfuhr erlassen und dabei durch geeignete Massnahmen sicherstellen, dass dem Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den Umgang mit diesen Substanzen bleiben verboten. Obschon die Initiative Forderungen enthält, die in wesentlichen Teilen der bisherigen Stossrichtung des Bundesrates in der Cannabisfrage entsprechen, empfahl der Bundesrat dem Parlament Ende Jahr die Ablehnung der Initiative. Er betonte, diese negative Stellungnahme bedeute keine Haltungsänderung. Da die SGK des Nationalrates aber entschieden habe, dem Parlament einen Vorschlag zur Hanffrage zu unterbreiten, wolle er diesem nicht vorgreifen. Zudem sollte die Cannabisproblematik seiner Meinung nach im Rahmen der restlichen Suchtpolitik und nicht auf Verfassungsstufe geregelt werden.

2006 war die Volksinitiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ („Hanfinitiative“) mit knapp 106'000 Unterschriften eingereicht und vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden. Im Nationalrat sprach sich die zuständige Kommission ebenfalls für Ablehnung aus, allerdings mit einer etwas anderen Argumentation. Mit der von der Initiative geforderten Strafbefreiung banalisiere man den Cannabiskonsum und gebe den Jugendlichen ein völlig falsches Zeichen. Unterstützt wurde die Kommission von der SVP, der CVP und einer Mehrheit der FDP. Sie machten geltend, ein Verbot von Cannabis stärke den Eltern und Lehrern den Rücken und unterstütze sie in ihrer Erziehungsarbeit. Zudem wurde auf mögliche Gesundheitsschädigungen durch Cannabis aufgrund des in letzter Zeit gestiegenen THC-Gehalts hingewiesen. Auf Seite der Befürworter der Initiative (SP, Grüne und eine Minderheit der FDP) wurde angeführt, die heutige Verbotspolitik habe eklatant versagt. Erst eine Strafbefreiung des Cannabiskonsums in Verbindung mit klaren Regeln für Anbau und Handel würden einen wirksamen Jugendschutz ermöglichen; die Initiative erlaube es, Repression, Selbstverantwortung und staatliche Steuerung aufeinander abzustimmen. Bundesrat Couchepin erläuterte erneut die Haltung der Regierung. Die Cannabis-Problematik müsse wie der übrige Betäubungsmittelbereich auf Gesetzesstufe und nicht in der Verfassung geregelt werden. Die Initiative sei zudem sehr vage formuliert und könnte je nach konkreter gesetzlicher Ausgestaltung, namentlich durch eine vollständige Legalisierung von Cannabis, zu Problemen mit internationalen Abkommen führen, deren Kündigung nicht in Frage komme. Nach sehr ausführlicher Debatte beschloss der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Die im Jahr 2006 eingereichte Volksinitiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ („Hanfinitiative“) war im Vorjahr von Bundesrat und Nationalrat zur Ablehnung empfohlen worden. Im Ständerat sah die Situation etwas anders aus. Die Kommission wies zunächst darauf hin, dass sich der Rat bereits 2001 für eine Entkriminalisierung des Cannabiskonsums ausgesprochen hatte, man war damals jedoch am Widerstand des Nationalrates gescheitert. Die Kommissionsmehrheit lehnte die aktuelle Hanf-Initiative zwar ab, weil eine Verharmlosung des Hanfkonsums und ein falsches Signal für die Suchtbekämpfung befürchtet wurde. Die Kommission wollte jedoch eine parlamentarische Initiative im Sinne eines Gegenvorschlages ausarbeiten, welche den straffreien Cannabiskonsum für Erwachsene erlauben würde. Wiederum kam ihr aber der Nationalrat in die Quere, dessen Kommission die notwendige Zustimmung für eine solche Initiative verweigerte. Dies sorgte für einigen Ärger im Ständerat, welcher dem Nationalrat unter anderem eine "eklatante Arbeitsverweigerung" vorwarf. Vertreter aller Parteien zeigten in der Ständeratsdebatte Verständnis für das Volksbegehren. Dennoch empfahl der Ständerat mit 18 zu 16 Stimmen die Ablehnung der Volksinitiative.

Am 30. November stimmte das Volk mit einer Mehrheit von 63,3% gegen die Volksinitiative „Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz“. Für einmal war die Parolenkonstellation im Vorfeld sehr komplex und entsprach nicht dem klassischen ideologischen Konfliktmuster. Die beiden grossen Parteien SP und FDP sowie die CSP, PdA, GP und GLP unterstützten die Initiative. Sie taten dies allerdings alles andere als geschlossen. Vor allem bei der FDP wichen etliche kantonale Sektionen von der Parole der Mutterpartei ab. Die Befürworter argumentierten vor allem damit, dass der Hanfkonsum in der Schweiz seit Jahren zunehme, was zeige, dass die bisherigen repressiven Massnahmen gescheitert seien. Mit einer Entkriminalisierung bestehe die Möglichkeit, dass der „Reiz des Verbotenen“ wegfalle. Uneinig waren sich die Befürworter und die Gegner der Initiative vor allem in der Frage, ob der Konsum von Cannabis schädlich sei oder nicht, da es keine eindeutigen Studien zu diesem Thema gibt, bzw. die Zusammenhänge zwischen Cannabis-Konsum und psychischen Erkrankungen nicht eindeutig geklärt sind. Zu den Gegnern der Initiative gehörten unter anderem die CVP, die SVP, die EVP, die LP und die kleinen Rechtsparteien. Auch das Lager der Gegner war sich nicht geschlossen einig. Insbesondere bei der CVP gab es vier kantonale Sektionen (ZH, SO, BS, BL), die eine Ja-Parole herausgegeben hatten. Die Gegner der Initiative argumentierten vor allem damit, dass die Annahme der Initiative ein „schlechtes Signal an die Jugend“ sende und die Quasi-Legalisierung zu einer Zunahme des Probierkonsums führe .

Die Ablehnung fiel mit knapp zwei Dritteln Nein-Stimmen klar aus und war auch in den Kantonen unbestritten. Gesamtschweizerisch fand die Hanf-Initiative in keinem einzigen Kanton eine Mehrheit. Die Nein-Anteile lagen fast durchwegs zwischen 60 und 70%. In den Kantonen Wallis, Waadt und Neuenburg waren es mehr als 70% und in den städtischen Kantonen Zürich, Basel-Stadt und Schaffhausen etwas weniger als 60%. Die unüblichen Koalitionskonfigurationen im Vorfeld der Abstimmung wie auch die hohe Zahl abweichender Parolen seitens der kantonalen Parteien führten gemäss der Vox-Analyse dazu, dass die Parteianhängerschaften nur mässig parteikonform abstimmten. Einen wichtigen Einfluss auf das Ergebnis der Hanf-Initiative übten die Wertehaltungen aus. Ein Nein-Entscheid ging mehrheitlich mit autoritären Wertevorstellungen einher, während die Annahme der Vorlage mit antiautoritären Gesellschaftskonzeptionen korrelierte .

Abstimmung vom 30. November 2008

Beteiligung: 47,3%
Ja: 846 985 (36,7%) / Stände: 0
Nein: 1 457 900 (63,3%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
– Ja: FDP (16*), SP (3*), CSP (1*), PdA, GP (1*), GLP (1*).
– Nein: CVP (4*), SVP, LP (1*), EVP, SD, EDU, FP, Lega, BDP (1*); SGV, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen