Der Nationalrat nahm ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) an, welches unter Verwendung eines Teils von Vermögenswerten, die im Rahmen von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz beschlagnahmt wurden, die Versorgungssicherheit der stationären Einrichtungen der Suchtrehabilitation sicherstellen wollte.