Finanzhilfen zugunsten Anlagen für sportliche Ausbildung (BRG 91.046)

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An einem nationalen Sportsymposium in Magglingen legte Bundespräsident Cotti die Haltung der Landesregierung zum Sport dar. Er liess erkennen, dass der Bundesrat hinter dem Sport als Ganzes steht und gewillt ist, die Anliegen der Sporttreibenden wirksam zu unterstützen. Allerdings schloss er eine Unterstützung des Hochleistungssports mit Geldern der öffentlichen Hand – wie dies etwa in den Nachbarländern der Fall ist – kategorisch aus. Er relativierte auch die Möglichkeiten des Bundes in der Sportförderung: Bau, Betrieb und Modernisierung der Sportstätten werden auch in Zukunft primär Aufgaben der kommunalen und kantonalen Institutionen bleiben. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über einen Verpflichtungskredit von CHF 30 Mio. für Finanzhilfen an Anlagen für sportliche Ausbildung zugeleitet habe.

Diese Botschaft, in welcher der Bundesrat vorschlägt, in den Jahren zwischen 1992 und 1996 den Bau von vorerst sechs Anlagen für sportliche Ausbildung von nationaler Bedeutung zu unterstützen und damit seine Politik der Jahre 1973 bis 1977 wiederaufzunehmen, stiess in der vorberatenden Nationalratskommission allerdings auf Widerstand. Die Kommission, welche in der Vorlage sportpolitische Perspektiven vermisste, will dem Plenum beantragen, die Botschaft an den Bundesrat zurückzuweisen, damit er seine Vorschläge konkretisiere und mit dem Legislatur- und Finanzplan koordiniere. Hingegen gewährte nun auch der Nationalrat einstimmig einen Objektkredit von CHF 9 Mio. für den Ausbau der Sportschule Magglingen.

Obgleich sie die gesundheits- und sozialpolitische Bedeutung des Breitensports ganz allgemein und die sportliche Förderung von Jugendlichen im besonderen klar bejahten, wiesen beide Räte die Botschaft über Finanzhilfen zugunsten Anlagen für sportliche Ausbildung an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, eine echte sportspezifische Perspektive zu entwickeln und seinen Antrag – CHF 30 Mio. verteilt auf die Jahre 1992 bis 1996 – besser mit der Legislatur- und Finanzplanung zu koordinieren.