Bericht zur neuen Armut und Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der neuen Armut in der Schweiz (1992–1995)

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In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik versprach der Bundesrat, dem Parlament in der laufenden Legislatur einen Bericht zur neuen Armut zu unterbreiten und darin darzulegen, welche praktischen und dringenden Massnahmen seitens des Bundes in Ergänzung der kantonalen und kommunalen Anstrengungen bei der Bekämpfung der Armut zu unternehmen sind. Als ersten konkreten Schritt regte Bundesrat Cotti an der Jahreskonferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der neuen Armut in der Schweiz an. Die Arbeitsgruppe soll sich aus Vertretern der Kantone und des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) zusammensetzen.

Auf Anregung des EDI setzte die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren eine Arbeitsgruppe ein, die einen massnahmenorientierten Bericht zur neuen Armut ausarbeiten soll. Dieser wird sich im wesentlichen auf die Ergebnisse der bisher vorliegenden Armutsstudien sowie die aktuellen Entwicklungen in den Kantonen im Bereich Sozialhilfe stützen und soll bis Ende 1995 vorliegen.