Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule

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Als Reaktion auf eine Motion Humbel (cvp, AG) zu Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule und in Bezugnahme auf die entsprechende Antwort des Bundesrates wurde eine Motion Schwaller (cvp, FR) lanciert, welche eine Datenerhebung über die Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert. Konkret soll statistisches Material über den Vorbezug von Altersguthaben aus der zweiten Säule zwecks Erwerbs von Wohneigentum erhoben werden. Gerade im Hinblick auf die Reform der Altersvorsorge sei eine Erweiterung der Datenerhebung unbedingt notwendig, so die Begründung. In seiner Stellungnahme drückte der Bundesrat Zustimmung zur Notwenigkeit der Erfassung aus und erklärte, ein entsprechendes Projekt des Bundesamtes für Statistik sei bereits vor Jahren angelaufen, habe aber wegen der hohen Komplexität bisher noch nicht ausgewertet werden können. Generell sei es äusserst schwierig, zwischen Ereignissen, welche mehr als zehn Jahre auseinanderliegen (Kapitalvorbezug, späterer Bezug von Ergänzungsleistungen), einen kausalen Zusammenhang nachzuweisen. Zudem habe die Bankiervereinigung 2012 ihre Richtlinien bezüglich Mindestanforderungen bei der Hypothekarvergabe verschärft, was dem Risiko des Verlusts der in Wohneigentum investierten Vorsorgegelder entgegenwirke. Der Ständerat zeigte sich mit der Argumentation der Motion einverstanden und nahm die Vorlage an. Kritisiert wurde einzig, dass die anderen beiden Möglichkeiten zum Kapitalvorbezug, nämlich zwecks Unternehmensgründung und definitiven Wegzugs ins Ausland, nicht berücksichtigt werden sollen.

Der Ständerat hatte 2013 eine Motion Schwaller (cvp, FR) angenommen, welche eine Datenerhebung zu den Kapitalauszahlungen aus der zweiten Säule fordert, um zusätzliches Wissen über den Vorbezug von Altersleistungen zwecks Erwerbs von Wohneigentum zu generieren. In der Frühjahrssession 2014 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Seine SGK legte eine modifizierte Version vor, wonach auch die anderen Arten des Kapitalvorbezugs – zwecks Unternehmensgründung, Frühpensionierung oder dauerhafter Wohnsitznahme im Ausland – zu evaluieren seien. Der Rat folgte diesem Vorschlag ohne Diskussion. In der Sommersession stimmte der Ständerat der Änderung mit grosser Mehrheit zu und überwies damit die Motion.