Einführung des Regierungssprechers (2000)

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Der Nationalrat beschloss auf Antrag seiner Geschäftsprüfungskommission, dass in Zukunft der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat hatte die gesetzliche Fundierung dieser von ihm bereits ausgeübten Praxis begrüsst. Die grosse Kammer überwies ebenfalls die vom Ständerat im Vorjahr gutgeheissene Motion Respini (cvp, TI) (97.3534) für ein Kommunikationskonzept des Bundes.

Der Ständerat übernahm den Beschluss der grossen Kammer aus dem Vorjahr, dass der Bundesrat einen der beiden Vizekanzler zum Regierungssprecher bestimmen soll. Der Bundesrat betraute daraufhin den bisherigen faktischen Regierungssprecher, Vizekanzler Casanova, offiziell mit dieser Funktion.