Auf den 1. Mai wurde der ohnehin kaum mehr angewendete sogenannte ”Rednerbeschluss” von 1948 aufgehoben, womit nun auch nicht niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ohne Behördengenehmigung öffentliche Ansprachen halten dürfen.
- Schlagworte
- Datum
- 10. März 1998
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- Presse vom 10.3.98. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1998, S. 816.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 20.06.2017
Aktualisiert am 20.06.2017