Mit einer parlamentarischen Initiative beantragte die SVP-Fraktion, das Ausländergesetz sei so zu ergänzen, dass Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen von Familien widerrufen werden können, wenn ihre minderjährigen Kinder straffällig werden. Bei schweren Delikten wie Vergewaltigungen, Messerstechereien, Morddrohungen gegenüber Lehrern usw. sollte der Widerruf der Bewilligung zwingend angeordnet werden, für leichtere Delikte wie z.B. Diebstahl wäre ein Bewilligungsentzug im Ermessen der Behörden. Die SVP versprach sich davon eine Signalwirkung auf Einwandererfamilien, das Verhalten ihrer Kinder strenger zu kontrollieren. Mit dem Argument, eine derartige Sippenhaft sei eines Rechtsstaates unwürdig, beantragte die Kommission, der Initiative keine Folge zu geben. Zudem verstosse das Ansinnen gegen die in der Verfassung festgelegten Prinzipien der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung. Die Initiative wurde mit 106 zu 36 Stimmen deutlich verworfen.