Genf führte als erster Kanton eine registrierte Partnerschaft für homosexuelle Paare ein. Der „Pacs“ (*Pacte civil de solidarité) garantiert den Partnern, von der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Gesundheitswesen und Strafvollzug gleich wie Ehepaare behandelt zu werden, betrifft aber nicht Fragen des Steuer- und Erbschaftsrechts sowie der Sozialversicherungen und der Adoption von Kindern. Der Kanton Zürich will einen Schritt weiter gehen. In allen Bereichen, in denen der Kanton zuständig ist, sollen künftig die Regeln und Pflichten, die für Ehepaare gelten, auch auf registrierte nicht-heterosexuelle Partnerschaften angewendet werden. Die Lösung bringt den Paaren vor allem wesentliche Verbesserungen im Steuer- und Erbschaftsrecht, auferlegt ihnen konsequenterweise durch eine Unterstützungspflicht im Fürsorgefall aber auch Aufgaben. Sowohl in Genf wie in Zürich wurden aufenthaltsrechtliche Erleichterungen für binationale Paare in Aussicht gestellt, sofern sie im kantonalen Ermessen liegen.