1991 hatte die damalige Nationalrätin Fankhauser (sp, BL) eine parlamentarische Initiative für landesweit einheitliche Kinderzulagen von mindestens 200 Franken eingereicht, welcher der Nationalrat im Jahr darauf Folge gab. 1997 legte die mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragte SGK ein Rahmengesetz vor, dessen Behandlung aber 1998 am runden Tisch zur Sanierung der Bundesfinanzen bis 2001 sistiert wurde. Die erneute Lesung in der SGK liess nun aber so viele Fragen bezüglich Zuständigkeiten und Finanzierung offen, dass die Kommission beschloss, einen Schlussstrich unter die Initiative Fankhauser zu ziehen und in Sachen Familienzulagen einen Neustart zu wagen. Eine Subkommission unter Rossini (sp, VS) wurde beauftragt, ein neues Zulagengesetz zu erarbeiten und dabei andere familienpolitische Anliegen, die aufgegleist oder bereits in der parlamentarischen Beratung sind, zu berücksichtigen (Bedarfsleistungen gemäss Tessiner Modell, familienergänzende Betreuungsplätze, Mutterschaftsschutz).
- Schlagworte
- Datum
- 28. Juni 2002
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Akteure
- Quellen
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- Presse vom 28.6.02. Bedarfsleistungen für Familien verlangte auch ein Thesenpapier der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (BaZ, 21.9.02). Siehe dazu auch eine NFP-Studie (NZZ, 23.10.02). Vgl. SPJ 1992, S. 253 f.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 09.05.2017
Aktualisiert am 09.05.2017