Wegen der dominierenden Rolle, die gewisse Ausländergruppen – vor allem Kosovo-Albaner –, welche sich unter dem Status von Asylbewerbern in der Schweiz aufhalten, im Zürcher Drogenmarkt spielen, wurde verschiedentlich der Ruf laut, straffällig gewordene Asylbewerber bis zu ihrer Ausschaffung zu internieren. Dies verlangten unter anderem der sozialdemokratische Zürcher Stadtpräsident sowie die Vorsteher der kantonalen und städtischen Polizeibehörden Zürichs. Im Parlament fand diese Forderung insbesondere in zwei Motionen ihren Niederschlag – Andreas Iten (fdp, ZG; Mo. 92.3007) im Ständerat und Trix Heberlein (fdp, ZH; Mo. 92.3267) im Nationalrat – welche beide als Postulat angenommen wurden. Bundesrat und BFF lehnten das Ansinnen vorerst vehement ab, lenkten aber, da das Problem zusehends die Öffentlichkeit bewegte, schliesslich ein und wollten derartige Massnahmen zumindest nicht mehr ausschliessen. Bei der Behandlung dieser beiden Vorstösse sowie bei seiner Antwort auf verschiedene Interpellationen und Anfragen zu diesem Thema – siehe auch Interpellationen Bischof (sd, ZH; Ip. 92.3188) und Bortoluzzi (svp, ZH; Ip. 92.3256) sowie dringliche Anfragen Bircher (cvp, AG; DA 92.1077) und Steinemann (ap, SG; DA 92.1048) – versuchte der Bundesrat immer wieder, die Straffälligkeit von Asylbewerbern insbesondere im Bereich des Drogenhandels zu relativieren