Nach über zweijährigem Seilziehen erklärte sich die Bundesrepublik Jugoslawien bereit, die in der Schweiz abgewiesenen Staatsbürger vornehmlich aus dem Kosovo wieder einreisen zu lassen. Das Abkommen mit Belgrad trat im September in Kraft. Anders als jenes von 1994 mit Sri Lanka, enthielt es keine formellen Garantien über die Sicherheit der Rückkehrer, sondern nur generelle Versprechen und die Festlegung der Kostenfolgen. Danach übernimmt die Schweiz die gesamten Reisespesen für die Auszuschaffenden und die serbischen Amtspersonen, die bei den Flügen (die allein von der jugoslawischen Fluggesellschaft zu deren offiziellen Tarifen durchgeführt werden) zugegen sind. Schweizer Beamte dürfen die Flüge nicht begleiten. Anfang Dezember wurden erstmals 36 Kosovari mit einem Sonderflug der jugoslawischen Fluggesellschaft von Zürich nach Pristina geflogen. Die Papierbeschaffung beim Generalkonsulat Jugoslawiens erwies sich trotz Abkommen weiterhin als schwierig oder sogar unmöglich. In erster Linie wurden Personen zur Ausschaffung vorgesehen, die straffällig geworden waren oder sich «dissozial» verhalten hatten.

Unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages Anfang Juli veröffentlichten elf Nationalrätinnen und -räte der SP sowie eine Nationalrätin der Grünen eine gemeinsame Pressemittelung, in der sie erklärten, es sei schwer erträglich, mit diesem Unrechtstaat durch ein Abkommen in einer solch heiklen Angelegenheit verbunden zu werden. Man werde das Hauptversprechen des Vertrages, dass nämlich die Rückführungen unter voller Wahrung der Würde und der Menschenrechte durchgeführt werden, in seiner Umsetzung sehr genau beobachten. Als im Dezember die beiden SP-Nationalrätinnen Bäumlin (BE) und Fankhauser (BL) sich vor Ort einen Eindruck der Lage verschaffen wollten, wurde ihnen die Einreise allerdings verweigert.