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  • Fankhauser, Angeline (sp/ps, BL) NR/CN

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Im Nationalrat setzte sich eine Koalition aus SP und CVP durch und gab auf Antrag seiner Kommission einer parlamentarischen Initiative Fankhauser (sp, BL) Folge, welche – in Form einer Anregung – die Einrichtung einer Ombudsstelle für Menschenrechte verlangte. Vertreter der SVP, der FDP und der LP hatten den Vorschlag als im Aufgabenbereich zu eingeschränkt und in der Funktionsbeschreibung zu vage bekämpft.

Ombudsstelle für Menschenrechte (Pa. Iv. 98.445)

1998 hatte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Goll (sp, ZH) angenommen, welche eine zivilstandsunabhängige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Migrantinnen verlangte, die sich von ihrem gewalttätigen Ehemann trennen, sei dieser nun Schweizer oder Ausländer mit längerdauerndem Aufenthaltsrecht. Die staatspolitische Kommission des Rates arbeitete daraufhin eine Änderung des Anag aus, welche etwas weniger weit geht als der ursprüngliche Vorschlag. Demnach muss die Fremdenpolizei nur in Härtefällen (gemeinsame, in der Schweiz lebende Kinder, Misshandlungen in der Ehe) die Aufenthaltserlaubnis verlängern. Der Bundesrat wehrte sich – mit Hinweis auf die anstehende Totalrevision des Anag – gegen diese Praxisänderung und meinte, es sei weder nötig noch sinnvoll, die Stellung der Migrantinnen sofort zu verbessern. Schützenhilfe erhielt er von den rechtsbürgerlichen Parteien, die vor Missbräuchen durch Scheinehen warnten. Aber auch die CVP, die sich in der Kommission noch für die Gesetzesrevision ausgesprochen hatte, wurde vom schroffen Nein des dafür zuständigen, CVP-besetzten EJPD offenbar umgestimmt, weshalb sie nun mehrheitlich den Nichteintretensantrag des Bundesrates unterstützte. SP-Sprecherin Fankhauser (BL) meinte dagegen, das Problem dulde keinen Aufschub mehr, insbesondere da der Inhalt der Anag-Revision vorderhand noch „in den Sternen des demokratischen Himmels“ stehe. Diese Einsicht setzte sich im Rat denn auch durch. Mit 90 zu 57 Stimmen wurde der Kommissionsvorschlag angenommen.

Besserstellung von Migrantinnen

1997, als das Doppeljubiläum „150 Jahre Bundesstaat“ und „50 Jahre UNO-Menschenrechte“ bevorstand, hatte sich der Nationalrat grosszügig gezeigt. 111 Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterzeichneten damals eine Motion Fankhauser (sp, BL), die analog zur Praxis in den Nachbarländern Frankreich und Italien eine Amnestie für „Papierlose“ verlangte, deren effektive Zahl im Dunkeln liegt. Fankhauser dachte dabei vor allem an Saisonniers, die nach Ablauf ihrer neunmonatigen Bewilligung nicht in die Heimat zurückkehren, an die „versteckten“ Familienangehörigen von Saisonniers sowie an eine weitere Anzahl von Personen, die aus verschiedenen Gründen ihre Aufenthaltserlaubnis verloren haben. Dieser Vorstoss verstand sich auch als Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Bundesrat beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, da zwei unterschiedliche Anliegen (Straferlass und aufenthaltsrechtliche Regelung) vermengt würden; letztere könnte nur durch eine Revision des Anag oder durch einen befristeten Bundesbeschluss umgesetzt werden. Der Zürcher SVP-Abgeordnete Fehr wollte auch das Postulat ablehnen, da damit Unrecht zu Recht erklärt würde, unterlag aber mit 66 zu 40 Stimmen; zustimmen mochten dem Postulat neben dem links-grünen Lager nur noch ein Dutzend Mitglieder der CVP, einige welsche Liberale und Freisinnige, sowie – als einziger Deutschschweizer seiner Partei – FDP-Präsident Steinegger (UR).

Amnestie für „Papierlose“

Das Parlament beschloss im Berichtsjahr die Beseitigung der sogenannten Kantonsklausel für die Zusammensetzung der Landesregierung. Der Nationalrat strich zuerst im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung (96.091) die Kantonsklausel. Der Ständerat lehnte dies jedoch ab, da diese Neuerung über die angestrebte Verfassungsnachführung hinausgehen würde. Der Nationalrat beschloss daraufhin, seine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 1993 (ersatzlose Streichung der Kantonsklausel), für welche der Ständerat 1995 Nichteintreten beschlossen hatte, wieder zu reaktivieren. Der Ständerat konnte sich allerdings mit einer ersatzlosen Streichung der Kantonsklausel nicht einverstanden erklären. Er lehnte zwar den Nichteintretensantrag seiner Kommissionsmehrheit, welche die Frage erst im Rahmen der Staatsleitungsreform behandelt sehen wollte, deutlich ab. Er beschloss aber, dass die Bundesversammlung bei der Wahl auf die „angemessene“ Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen Rücksicht zu nehmen habe. Die von der Kommissionsmehrheit zusätzlich vorgeschlagene und namentlich von welschen Sprechern verteidigte Norm, dass die Bundesräte aus mindestens fünf verschiedenen Kantonen stammen müssen, fand hingegen vor dem Plenum keine Gnade. Der Nationalrat akzeptierte die neue Formel und lehnte einen Antrag Fankhauser (sp, BL), der darin auch noch die Geschlechter erwähnt haben wollte, mit 91:75 Stimmen ab; in der kleinen Kammer war zuvor ein identischer Antrag Brunner (sp, GE) mit 31:8 Stimmen ebenfalls abgelehnt worden. In der Schlussabstimmung fand der neue Verfassungsartikel im Nationalrat mit 144 gegen 37 (bürgerliche) Stimmen Zustimmung, im Ständerat mit 35:1 Stimmen.

Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat: Beseitigung der Kantonsklausel für die Bundesratswahl (BRG 93.452)
Dossier: Efforts pour des quotas de femmes dans les institutions politiques, les commissions et l’administration

Guisan seinerseits bekämpfte drei gesundheitspolitische Postulate, nämlich jenes von Dormann (cvp, LU), welches die Übernahme der Kosten für die ärztlich verschriebenen Verhütungsmittel durch die Krankenkassen beantragte (Po. 97.3505), sowie jenes von Maury Pasquier (sp, GE), das eine Leistungspflicht der Krankenkassen bei Sterilisationen vorsehen wollte (Po. 97.3506). Im dritten Fall, einem Postulat Wiederkehr (ldu, ZH), das eine Beimengung von Vitamin B9 in einzelne Nahrungsmittel anregte, um gewissen Geburtsgebrechen vorzubeugen, fand Guisan die Unterstützung von Nationalrätin Fankhauser (sp, BL). Auch bei diesen drei Vorstössen wurde die Beschlussfassung vertagt.

drei gesundheitspolitische Postulate

Nach über zweijährigem Seilziehen erklärte sich die Bundesrepublik Jugoslawien bereit, die in der Schweiz abgewiesenen Staatsbürger vornehmlich aus dem Kosovo wieder einreisen zu lassen. Das Abkommen mit Belgrad trat im September in Kraft. Anders als jenes von 1994 mit Sri Lanka, enthielt es keine formellen Garantien über die Sicherheit der Rückkehrer, sondern nur generelle Versprechen und die Festlegung der Kostenfolgen. Danach übernimmt die Schweiz die gesamten Reisespesen für die Auszuschaffenden und die serbischen Amtspersonen, die bei den Flügen (die allein von der jugoslawischen Fluggesellschaft zu deren offiziellen Tarifen durchgeführt werden) zugegen sind. Schweizer Beamte dürfen die Flüge nicht begleiten. Anfang Dezember wurden erstmals 36 Kosovari mit einem Sonderflug der jugoslawischen Fluggesellschaft von Zürich nach Pristina geflogen. Die Papierbeschaffung beim Generalkonsulat Jugoslawiens erwies sich trotz Abkommen weiterhin als schwierig oder sogar unmöglich. In erster Linie wurden Personen zur Ausschaffung vorgesehen, die straffällig geworden waren oder sich «dissozial» verhalten hatten.

Unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages Anfang Juli veröffentlichten elf Nationalrätinnen und -räte der SP sowie eine Nationalrätin der Grünen eine gemeinsame Pressemittelung, in der sie erklärten, es sei schwer erträglich, mit diesem Unrechtstaat durch ein Abkommen in einer solch heiklen Angelegenheit verbunden zu werden. Man werde das Hauptversprechen des Vertrages, dass nämlich die Rückführungen unter voller Wahrung der Würde und der Menschenrechte durchgeführt werden, in seiner Umsetzung sehr genau beobachten. Als im Dezember die beiden SP-Nationalrätinnen Bäumlin (BE) und Fankhauser (BL) sich vor Ort einen Eindruck der Lage verschaffen wollten, wurde ihnen die Einreise allerdings verweigert.

Bundesrepublik Jugoslawien Kosovo wieder einreisen zu lassen übernimmt die Schweiz die gesamten Reisespesen

Einer der zentralen Punkte der Revision betraf den Status der Gewaltflüchlinge (im Gesetz «Schutzbedürftige» genannt). Gemäss dem bisherigen Asylgesetz (AsylG) gelten Personen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten, nicht als Flüchtlinge, genauso wenig wie jene Menschen, die nicht von seiten der Regierung, sondern von einer mit Gewalt ihre Ziele verfolgenden Oppositionsbewegung individuell verfolgt werden, beispielsweise den fundamentalistischen Terrorgruppen in Algerien. Seit Jahren hatten die Hilfswerke und die Kirchen die Landesregierung dazu aufgerufen, diese Lücke im Gesetz zu schliessen und die gruppenweise Aufnahme von Kriegs- oder Gewaltflüchtlingen klar zu regeln. Die staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-SR) hatte 1992 ihrerseits den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.

Der Vorschlag, den der Bundesrat in diesem Punkt vorlegte, wurde aber von den linken und grünen Parteien sowie von der Asylbewegung nicht als Fort-, sondern als Rückschritt gewertet, da es inskünftig nicht mehr möglich sein soll, während der vorläufigen Aufnahme ein individuelles Asylgesuch zu stellen. Die Gegner dieses Vorschlags meinten, die Chancen, nach Ablauf der Schutzgewährung noch als Flüchtling anerkannt zu werden, seien minim, was de facto einer Verweigerung des Asylrechtes gleichkomme. Sie erinnerten daran, dass rund ein Achtel der Kriegsvertriebenen aus Bosnien als Flüchtlinge mit bleibendem Aufenthaltsrecht anerkannt worden seien, weil sie nachweisen konnten, dass sie Opfer schlimmster Verfolgungen waren. Ein Entscheid der Asylrekurskommission (ARK) illustrierte sehr gut den Umstand, dass ein Teil der Kriegsflüchtlinge auch dann noch Asyl braucht, wenn zu Hause schon längst die Waffen schweigen. Die ARK befand nämlich, dass auch anderthalb Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton Muslime in der Regel Asyl erhalten sollen, wenn sie die Schrecken der serbischen Eroberung von Srebrenica miterlebt haben.

Selbst wenn sie diese Sicht der Dinge nicht teilte, hatte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission doch eine Ausweitung des Begriffs der Schutzbedürftigkeit vorgenommen. Insbesondere sollte der vorläufige Aufnahme auch in Situationen allgemeiner Gewalt oder systematischer und schwerer Verletzung der Menschenrechte gewährt werden. Eine Minderheit aus Vertretern von SVP, FDP, CVP und FP lehnte diese Erweiterung ab, da sie einen Rechtsanspruch auf Schutz suggeriere und gegenüber gewissen Ländern zu einem zeitlich nicht absehbaren Zustand führen könnte. Zudem vermische die Linke Schutz- und Asylwürdigkeit, was die Rückkehr der vorläufig Aufgenommenen nach Aufhebung des Status erschwere.

Bundespräsident Arnold Koller wehrte sich erfolglos gegen diese Ausweitung der Definition. Der Rat hiess mit 71 zu 60 Stimmen den Kommissionsvorschlag gut. Kommissionspräsidentin Angeline Fankhauser (sp, BL) erinnerte an die Judenverfolgung in Deutschland; dabei habe es sich nicht um einen Krieg- oder Bürgerkrieg, sondern um systematische Verfolgung gehandelt. Heutige Gewaltsituationen beträfen zunehmend schwere Verletzungen der Menschenrechte, weshalb es unverständlich sei, dass des Bundesrat diesen Begriff nicht von sich aus in das Gesetz aufgenommen habe, meinte auch Eugen David (cvp, SG). Mit 74 zu 56 Stimmen lehnte der Rat hingegen einen Antrag von Felten (sp, BS) ab, der die spezifischen Formen der Gewalt gegen Frauen zumindest hier einführen wollte.

Totalrevision des Asylgesetzes
Dossier: Révision totale sur le loi d'asil 94-98

Abgeordnete der vier Bundesratsparteien schlossen sich zu einer Arbeitsgruppe «Migration» zusammen, um konstruktive Kompromisse in der Ausländerpolitik auszugestalten. Unter der Leitung von Nationalrat Rolf Engler (cvp, AI) gehörten der Gruppe zwei Ständerätinnen – Christine Beerli (fdp, BE) und Rosemarie Simmen (cvp, SO) –, zwei Nationalrätinnen – Angeline Fankhauser (sp, BL) und Trix Heberlein (fdp, ZH) – sowie drei Nationalräte – Theo Fischer (svp, AG), Hanspeter Seiler (svp, BE) und Rudolf Strahm (sp, BE) – an. Im Vordergrund ihrer Abklärungen standen die Themen Arbeitsmarkt und Beziehungen zum europäischen Umfeld, Saisonnierstatut, Asylwesen, Rückführung von Flüchtlingen aus Ex-Jugoslawien, Assimilierung der Ausländer und Ausländerinnen sowie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einheimischer und ausländischer Bevölkerung. Nachdem es im Frühjahr noch nach einem breiten Einvernehmen unter den Parteien ausgesehen hatte, wurde im Herbst klar, dass sich zwischen der SP und ihren bürgerlichen Diskussionspartnern ein tiefer Graben aufgetan hatte. Grundsätzlich war sich die Arbeitsgruppe einig, dass das Drei-Kreise-Modell fallengelassen und durch eine Nachbarschaftsregelung mit den EU- und Efta-Staaten abgelöst werden sollte. Uneinig waren sich die Parteien aber in der Frage, wie dieses grenzüberschreitende Regelwerk aussehen sollte. Die SP votierte für den EU-Beitritt und damit auch für die Personenfreizügigkeit, während dem CVP und FDP den Weg der bilateralen Beziehungen gehen wollten und für ein Abkommen mit einer Schutzklausel plädierten; die SVP wollte an den Kontingenten festhalten. Auch in der Frage der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern aus Ex-Jugoslawien blieben die Differenzen unüberbrückbar.

Bundesratsparteien Arbeitsgruppe "Migration" Nachbarschaftsregelung mit den EU- und Efta-Staaten

A l'échelon parlementaire, la Chambre du peuple a décidé de transmettre un postulat Fankhauser (ps, BL) priant le Conseil fédéral de prendre une série de dispositions visant à mettre fin aux graves mutilations causées par les mines antipersonnel et de soumettre éventuellement au parlement les bases légales nécessaires.

mines antipersonnel

Alors que les relations entre la Confédération et la Turquie semblaient s'être quelque peu normalisées après le grave différend diplomatique qui les avait opposées consécutivement à la fusillade survenue en 1993 à l'ambassade turque en Suisse, un nouvel incident est venu perturber la bonne entente entre la Berne fédérale et Ankara: en interdisant à la conseillère nationale Angeline Fankhauser (ps, BL) - soupçonnée d'entretenir des contacts avec le PKK - de se rendre sur le territoire turque afin d'y rendre visite à une ex-députée kurde emprisonnée, les autorités turques ont provoqué l'indignation du DFAE qui jugea inacceptable pareille décision. La délégation composée d'une dizaine de représentantes d'organisations féministes et humanitaires de laquelle aurait dû faire partie la députée socialiste bâloise se rendit néanmoins en Turquie où elle fut contrôlée puis interrogée pendant plusieurs heures par les autorités militaires. De retour en Suisse, les déléguées helvétiques ont dénoncé la répression qui frappe les minorités du pays et ont demandé en conséquence au Conseil fédéral d'intervenir auprès des autorités d'Ankara afin que celles-ci respectent la Convention sur les droits de l'homme.

Angeline Frankhauser

Im Anschluss an die Behandlung einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE), welche kürzere Fristen für die Einbürgerung von Ausländern verlangt, forderte eine Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-NR) unter Angéline Fankhauser (sp, BL) eine Gesetzesgrundlage zur Förderung der Integration der Ausländer. Da Bundesrat Arnold Koller für die kommenden Monate einen Revisionsentwurf für das Ausländerrecht in Aussicht stellte, der auch einen Integrationsartikel enthalten soll, wurde die Motion mit Einverständnis der Autorin – und gegen den Widerstand der FP – in der Postulatsform angenommen.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Fankhauser (sp, BL) aus dem Jahr 1992 arbeitete die Nationalratskommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-NR) ein Rahmengesetz über die Familienzulagen aus. Damit soll der Grundsatz einführt werden, dass für jedes Kind in der ganzen Schweiz eine Zulage in gleicher Höhe ausbezahlt wird. Für die Kinderzulage wurden Ansätze zwischen CHF 200 und CHF 250 zur Diskussion gestellt, für die Jugendlichen in Ausbildung Beträge zwischen CHF 250 und CHF 300; die einmalige Geburtszulage soll mindestens CHF 1'500 betragen, wobei die Kantone frei wären, höhere Zulagen festzusetzen. Der Kanton Solothurn reichte im Berichtsjahr eine Standesinitiative (Kt. Iv. 95.303) ein, die ebenfalls eine einheitliche Regelung der Familienzulagen verlangt. Eine NFP-Studie rechnete vor, dass in der Schweiz jedes Kind das Familienbudget mit durchschnittlich CHF 1'100 pro Monat belastet. Dabei wurden nur die direkten Kosten berücksichtigt, nicht aber die Einkommensverluste, welche durch die Aufgabe oder Reduktion der Erwerbstätigkeit eines oder beider Elternteile zugunsten der Kinderbetreuung erwachsen.

Diese Pläne fanden allerdings in der Vernehmlassung nur gerade bei der SP volle Unterstützung, die auch bei den vorgelegten Varianten jeweils den höchsten Satz verlangte. Die CVP war diesen Vorschlägen gegenüber ebenfalls grundsätzlich positiv eingestellt, befürchtete aber, dass die gleichzeitige Verwirklichung von zwei familienpolitischen Anliegen – Mutterschaftsversicherung und Vereinheitlichung der Familienzulagen – kaum Chancen hätte und wollte deshalb der Mutterschaftsversicherung Priorität einräumen. Die FDP nutzte die Vernehmlassung dazu, ihren Bedenken über das ihrer Ansicht nach unübersichtliche Vorgehen in der Sozialpolitik Ausdruck zu geben. Der Faktor Arbeit dürfe nicht weiter belastet werden, weshalb zusätzliche Lohnprozente nicht in Frage kämen. Vom Staat sei hingegen eine Vereinheitlichung der Familienzulagen angesichts des Zustandes des Bundeshaushalts nicht finanzierbar. Dieser Meinung schloss sich auch die SVP an.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: L'unification des allocations familiales

Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die regelmässige statistische Erfassung der gesamtgesellschaftlich geleisteten Arbeit von Frauen und Männern sowie eine Schätzung des Verhältnisses zwischen der Wertschöpfung bezahlter und unbezahlter Arbeit als Ergänzung zur nationalen Buchhaltung. Sie begründete ihren Vorstoss damit, dass eine frauengerechte Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik nur im Wissen um die effektiv geleistete, gesamtgesellschaftliche Arbeit formuliert werden könne. Der Bundesrat anerkannte durchaus die grosse Bedeutung der unbezahlten Arbeit, verwies jedoch auf methodische und finanzielle Probleme bei der Erstellung von derartigen Statistiken. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat verabschiedet. In ähnliche Richtung zielte auch ein überwiesenes Postulat Fankhauser (sp, BL; Po. 94.3193), welches anregte, die ehrenamtlichen Tätigkeiten seien ebenfalls in die Arbeitskräfteerhebung (SAKE) einzubeziehen.

Erfassung der gesamtgesellschaftlich geleisteten Arbeit von Frauen und Männern

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) legte ihren Inspektionsbericht zum Vollzug im Flüchtlingsbereich vor und erteilte dabei Bund, Kantonen und Hilfswerken insgesamt gute Noten. Die GPK ortete allerdings zwei Differenzen zwischen ihr und dem BFF. Sie kritisierte die Praxis des Amtes, Asylsuchende ohne Identitätspapiere bei den Empfangszentren zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Ausweis zu beschaffen, da nicht in allen Fällen erwiesen sei, dass die Ausweise in betrügerischer Absicht vernichtet oder versteckt worden seien, weshalb mit diesem Vorgehen durchaus auch völkerrechtswidrige Zustände geschaffen werden könnten. Sie schlug vor, die Flüchtlinge jeweils vorläufig in eine Unterkunft aufzunehmen. Die zweite Differenz betraf die Einschätzung der Gefahren in den Herkunftsländern. Hier sollten die Behörden die Erfahrung und das Wissen der Hilfswerke vermehrt einbeziehen. Generell empfahl die GPK dem Bundesrat, die Kapazitäten im Asylwesen trotz Sparmassnahmen nicht weiter zu reduzieren und die gegenwärtige Entspannung im Asylbereich zur Vorbereitung auf neue Flüchtlingsströme zu nutzen. Die GPK verlangte im November vom EJPD einen Bericht zu den – im Asylverfahren oftmals ausschlaggebenden – Botschaftsabklärungen insbesondere in der Türkei, da diese möglicherweise den Anforderungen der Objektivität nicht immer entsprechen. Die Forderung der GPK war durch eine Interpellation Fankhauser (sp, BL; Ip. 93.3583) ausgelöst worden.

Geschäftsprüfungskommission Inspektionsbericht Asylsuchende ohne Identitätspapiere Einschätzung der Gefahren in den Herkunftsländern
Dossier: Les mesures d'assainissement des finances fédérales 1993 (MCF 93.078)

Des membres du PKK ont pris en otages trois Suisses ainsi que de plusieurs ressortissants étrangers dans le Sud-Est de la Turquie. En échange de leur libération, les ravisseurs ont exigé des gouvernements occidentaux qu'ils cessent leur soutien politique, militaire et économique à la Turquie. Dans le cadre d'une mission humanitaire privée, une délégation parlementaire helvétique composée d'A. Fankhauser (ps, BL) et d'E. David (pdc, SG) s'est rendue sur place afin de négocier la libération des otages helvétiques. Après un mois de détention, ceux-ci furent libérés.

Les manifestations contre la répression des Kurdes en Turquie
Dossier: Réactions sociales au PKK/ l'arrestation de Öcalan

1987 hatte die Luzerner CVP-Nationalrätin Judith Stamm mit einem Postulat einen Bericht über Kindsmisshandlungen angeregt. Die vom Bundesrat 1988 eingesetzte Arbeitsgruppe legte im September ihren umfassenden Bericht vor. Das Ausmass der Kindsmisshandlungen sei erschreckend, hielt die Gruppe fest. Ohrfeigen, Prügel, Schläge mit Gegenständen oder Androhung körperlicher Gewalt gehören offenbar immer noch zu den gängigen Erziehungsmustern. Ganz besonders betroffen sind auch Säuglinge und Kleinkinder bis zu zweieinhalb Jahren. Die Arbeitsgruppe äusserte sich auch zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, welche in den letzten Jahren vermehrt thematisiert worden ist. Schätzungsweise 40'000 Kinder – vorab Mädchen – werden in der Schweiz pro Jahr sexuell belästigt oder misshandelt. Dabei ist nur in rund 10 Prozent ein Unbekannter der Täter.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stellten eine ganze Palette von Massnahmen zur Diskussion, die auf verschiedenen Ebenen zu ergreifen wären. Die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder sollte ohne Vorbehalte ratifiziert und in die Praxis umgesetzt werden. Durch eine Verfassungsrevision sollten Körperstrafe und erniedrigende Behandlung von Kindern inner- und ausserhalb der Familie verboten und eine Kinderschutzbestimmung eingeführt werden. Der Bund müsste mehr Kompetenzen für die Prävention von Kindesmisshandlungen erhalten. Zudem sollten Ombudsleute für Kinder und interdisziplinär dotierte Sozial- und Medizinaldienste geschaffen werden. Gefordert wurde auch die bessere Unterstützung der Familien und die Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden. Ähnliche Forderungen stellten auch die 1991 gegründete und unter Aufsicht des EDI stehende Stiftung «Kind und Gewalt», die Gesellschaft schweizerischer Kinderärzte sowie der Schweizerische Kinderschutzbund. Der Einbezug der sexuellen Ausbeutung von Kindern erfolgte aufgrund eines 1991 überwiesenen Postulats Fankhauser (sp, BL; Po. 90.923).

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention

Le Conseil national a transmis le postulat Fankhauser (ps, BL) qui demande au Conseil fédéral de prendre des mesures afin que le code international de commercialisation des substituts du lait maternel, pour des raisons de santé publique, soit appliqué et respecté sur le marché helvétique et par les exportateurs suisses.

Postulat Fankhauser sur la commercialistion de lait materné

In der Fragestunde der Frühjahrssession wollte die Baselbieter SP-Nationalrätin Angeline Fankhauser vom Bundesrat wissen, weshalb er beschlossen habe, die Stiftung «Naschet Jenische», die zum Zweck der Wiedergutmachung der Folgen der Aktion «Kinder der Landstrasse» gegründet worden war, nicht mehr weiter finanziell zu unterstützen. Bundesrat Flavio Cotti wies darauf hin, dass sich drei Organisationen mit der Frage der Wiedergutmachung gegenüber den ehedem ihren Familien entrissenen jenischen Kindern befassen: Die Aktenkommission, welche ihre Tätigkeit Ende 1992 beenden soll, eine Stiftung als Trägerin der Fondskommission, die bisher CHF 3.5 Mio. verteilt hat und im Berichtsjahr eine zusätzliche und letzte Bundesleistung in der Höhe von CHF 7.5 Mio. zugesprochen erhielt, sowie die Stiftung «Naschet Jenische». Letztere sei praktisch nicht mehr im Sinn der ursprünglichen Aufgaben tätig. Die Stiftung habe nicht nur bedeutende interne Probleme, sondern auch die Frage nach der zweckmässigen Verwendung der in der Vergangenheit an sie ausgerichteten Mittel nicht genügend klären können. Bundesrat Cotti versicherte aber, dass die Beratung aller Jenischer, die Einsicht in ihre Akten verlangen, weiterhin gesichert sei. Die Aktenkommission konnte ihre Arbeit zu Ende des Berichtsjahres abschliessen.

In der Fragestunde der Frühjahrssession wollte die Baselbieter SP-Nationalrätin Fankhauser vom Bundesrat wissen, weshalb er beschlossen habe, die Stiftung " Naschet Jenische", die zum Zweck der Wiedergutmachung der Folgen der Aktion "Kinder der Landstrasse" gegründet worden war, nicht mehr weiter finanziell zu unterstützen

Einer parlamentarischen Initiative Fankhauser (sp, BL) für gesamtschweizerisch gleich ausgestaltete und von der Erwerbstätigkeit der Eltern abgekoppelte Kinderzulagen sowie für den Anspruch auf analog zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausgestaltete Bedarfsleistungen für Familien und insbesondere alleinerziehende Eltern wurde gegen den Widerstand einer bürgerlichen Kommissionsminderheit knapp Folge gegeben (CVP, Grüne, LdU/EVP und SP unterstützen die Initiative, FDP, Liberale, SVP, AP sowie SD/Lega lehnten sie ab). Die Initiantin hatte geltend gemacht, dass Kinder heute das Familienbudget beträchtlich belasten und selbst normalverdienende Eltern in die Nähe der Armutsgrenze bringen können; zudem seien 26 unterschiedliche Kinderzulageregelungen angesichts einer möglichen europäischen Integration kaum angebracht. Die Gegner einer Bundeslösung führten vor allem föderalistische Sensibilitäten ins Feld, um ihre Ablehnung einer gesamtschweizerischen Familienpolitik zu begründen.

Kinderzulagen

Zusätzlich zu Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, Bulgarien, Indien und Algerien erklärte der Bundesrat Ende November auch Rumänien und Angola zu «safe countries», zu Staaten also, die hinreichend Schutz vor asylrelevanter Verfolgung bieten. Auf Asylgesuche Angehöriger dieser Staaten wird nur in besonders begründeten Einzelfällen eingetreten. Diese Praxis, die in Europa nur von Belgien und der Schweiz angewendet wird, veranlasste die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (Al) zu heftiger Kritik. Sie rügte besonders die Aufnahme Indiens in die Liste der «sicheren» Staaten, da dort nach ihren Erkenntnissen weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen vorkommen. Ganz allgemein warf Al den europäischen Regierungen eine zunehmende Ausgrenzung von Flüchtlingen aus aller Welt vor, und sie gab ihrer Besorgnis über die gegenwärtigen Harmonisierungsbestrebungen der EG in Flüchtlingsfragen Ausdruck. Bereits im Sommer hatte die Zentralstelle für Flüchtlingshilfe (SFH) den Bundesrat aufgefordert, Algerien aus der Liste zu streichen, da nach Ausrufung des Ausnahmezustandes die politische Situation immer unstabiler werde. Siehe dazu auch die Ausführungen des Bundesrates zu einer einfachen Anfrage Fankhauser (sp, BL; A 91.1044).

safe countries

In einem überwiesenen Postulat nahm Nationalrätin Angeline Fankhauser (sp/ps, BL) das gesellschaftliche Tabu der sexuellen Ausbeutung von Kindern auf. Sie erinnerte daran, dass gemäss ernstzunehmenden Quellen in der Schweiz jährlich 40'000 bis 45'000 Kinder sexuell missbraucht werden, wobei der Täter in sehr vielen Fällen im unmittelbaren Umfeld des Kindes zu finden ist. Sie verlangte deshalb eine öffentliche Enttabuisierung des Themas sowie Hilfestellung für die Opfer und deren Familien. Im November lancierten rund 30 Hilfswerke und weitere Organisationen aus den Bereichen Entwicklungspolitik, Kinderschutz und Kirche eine Kampagne gegen die weltweite sexuelle Ausbeutung von Kindern, wie sie sich am spektakulärsten mit der Kinderprostitution in der dritten Welt manifestiert.

sexuellen Ausbeutung von Kindern

Eine gesamtschweizerische Regelung der Kinderzulagen hat nun auch im Parlament erstmals eine reelle Chance. Die vorberatende Kommission des Nationalrates (SGK-NR) unterstützte mit grosser Mehrheit eine parlamentarische Initiative Fankhauser (sp, BL) für eine Bundesregelung mit Mindestansätzen für Kinderzulagen. Der Vorstoss verlangt für die ganze Schweiz Kinderzulagen von mindestens CHF 200 pro Kind, unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Dieser Ansatz orientiert sich an den zurzeit höchsten kantonalen Ansätzen und wäre regelmässig der Teuerung anzupassen. An Familien mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter, insbesondere aber an Alleinerziehende sollen ausserdem Bedarfsleistungen ausgerichtet werden, die wie die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV auszugestalten wären. Letztmals hatten die Räte 1986 eine Regelung auf eidgenössischer Ebene abgelehnt. In der Frühjahrssession hatte sich der Bundesrat noch zurückhaltend geäussert und darauf hingewiesen, dass die Vernehmlassungen in den Kantonen bisher immer negativ verlaufen waren.

gesamtschweizerische Regelung der Kinderzulagen parlamentarische Initiative Fankhauser

Mit dem Argument, dass die Stellung der ausländischen Arbeitnehmer in den EWR-Verhandlungen ohnehin neu definiert werde, war der Bundesrat nicht bereit, eine Motion Fankhauser (sp, BL) für eine Revision der Ausländergesetzgebung in der verbindlichen Form anzunehmen. Die Motionärin hatte insbesondere die Abschaffung des Saisonnierstatuts mit seinem Verbot des Familiennachzugs sowie die Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei Verheiratung mit einem Schweizer oder einer Schweizerin gefordert. Obgleich Fankhauser darauf hinwies, dass die Haltung der Schweiz den Saisonniers gegenüber in krassem Widerspruch zu dem in anderem Zusammenhang immer wieder propagierten Schutz der Familien stehe, folgte die grosse Kammer – allerdings nur ganz knapp – dem Antrag des Bundesrates und überwies die Motion lediglich als Postulat.

völlige Abschaffung des Saisonnierstatuts ,

Einem Teil der Gewerkschaften – insbesondere GBH, VPOD und CNG – ging der SGB-Vorschlag einer schrittweisen Reduktion des Saisonnierkontingents zu wenig weit. Sie setzten sich für die völlige Abschaffung des Saisonnierstatuts ein, welches ihrer Ansicht nach durch das Verbot des Familiennachzugs und der freien Wahl des Arbeitsplatzes gegen die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstösst. Ihre Anstrengungen kulminierten in einer grossen nationalen Kundgebung in Bern im September, an der 20'000 Personen teilnahmen, und in deren Vorfeld 800 Persönlichkeiten aus Kultur, Medizin, Recht und Politik einen Aufruf zur unverzüglichen Abschaffung des Saisonnierstatuts unterzeichneten. Im Parlament fand dieses Anliegen Unterstützung bei der Baselbieter Nationalrätin und «Mitenand»-Präsidentin Fankhauser (sp, BL; Mo. 90.697), die eine entsprechende Motion einreichte.

völlige Abschaffung des Saisonnierstatuts ,

Après avoir refusé une motion d'ordre Bär (pe, BE) qui demandait que le projet de loi sur la radioprotection soit traité avant les votations énergétiques du 23 septembre, le Conseil national a adopté, à l'unanimité, ce texte. Incontestée dans son principe, cette nouvelle loi-cadre repose sur trois axiomes. Premièrement, toute exposition à des radiations doit être justifiée. Deuxièmement, toute exposition justifiée doit être aussi faible que possible. Troisièmement, les valeurs limites de dose doivent être fixées individuellement. La matière de cette nouvelle loi prête néanmoins à débat, comme le démontrent les seize divergences créées par la chambre du peuple par rapport à la version adoptée par le Conseil des Etats en 1988. Parmi ces dernières, signalons celle ayant trait à l'obligation de secourir faite à certaines catégories de personnes en cas de catastrophe nucléaire. La députée Fankhauser (ps, BL) souhaitait voir cet article supprimé car elle y percevait les prémices d'un service obligatoire pour les hommes et les femmes. Le conseiller national Thür (pe, AG) voulait rendre responsable de ce type d'intervention les propriétaires-exploitants des centrales nucléaires. La majorité du Conseil a finalement adopté une proposition subsidiaire Béguelin (ps, VD) qui stipule que les personnes engagées dans ces missions de sauvetage devront être particulièrement protégées. Parmi les autres divergences figure notamment celle concernant la responsabilité civile visant les applications médicales des rayonnements. Des seize divergences, le Conseil d'Etat en a maintenu deux lors de sa session d'hiver. La plus importante d'entre elles se réfère à la nécessité d'une vaste protection de la santé lorsqu'il y a concentration de nucléides radioactifs dans les denrées alimentaires. Dans ce contexte, les Chambres ont transmis un postulat de la commission du Conseil national qui sollicite l'établissement d'une statistique de la morbidité et du cancer dûs aux faibles doses radioactives.

Loi sur la radioprotection (MCF 88.011)
Dossier: Energie nucléaire en Suisse après Tchernobyl jusqu'en 2000