2004 hatte der neue Präsident des ETH-Rates, Alexander Zehnder, für die beiden ETH das Recht gefordert, ihre Studierenden aktiv auswählen und eine auf Interviews gestützte Selektion vornehmen zu können. Im Frühling wollte der Nationalrat Hans Widmer (sp, LU) wissen, wie die Zulassung zum Studium geregelt sei. Gemäss Bundesrat bestünden sowohl für den Bachelor als auch für den Master klare Vorgaben. Ein Masterstudium setze grundsätzlich das Bachelordiplom einer Hochschule oder einen gleichwertigen Hochschulabschluss voraus. Inhaberinnen und Inhaber eines Bachelordiploms einer schweizerischen Universität würden zu den universitären Masterstudiengängen in der entsprechenden Fachrichtung ohne zusätzliche Anforderungen zugelassen. Für die Zulassung von spezialisierten Masterstudiengängen könnten die Universitäten jedoch zusätzliche, für alle Bewerberinnen und Bewerber identische Anforderungen stellen.
- Schlagworte
- Datum
- 9. Dezember 2004
- Prozesstyp
- Interpellation / Anfrage
- Geschäftsnr.
- 04.3662
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 17.02.2025
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