Eine im Auftrag der EU erstellte Analyse konstatierte bei der Realisierung des E-Government für die Schweiz einen beträchtlichen Rückstand auf fast alle anderen europäischen Staaten. Der Bericht und auch der Delegierte für die Informationsstrategie des Bundes erklärten dies unter anderem mit den föderalistischen Strukturen und – ähnlich wie beim ebenfalls schlecht platzierten Deutschland – mit der starken Stellung des Datenschutzes. Für Bundeskanzlerin Huber-Hotz ist der Strategiewechsel bei der für das schweizerische E-Government zentralen Internet-Seite www.ch.ch weitgehend darauf zurückzuführen, dass in der Schweiz die meisten Kontakte der Bürger mit der Verwaltung (Steuern, Dienstleistungen, Bewilligungen etc.) nicht mit dem Zentralstaat, sondern mit den kommunalen und kantonalen Behörden stattfinden. Angesichts der Vielzahl dieser Anbieter sei es deshalb ein Gebot der Vernunft gewesen, die Internet-Seite als nationales Einstiegsportal und als Kontaktvermittlerin und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, als umfassendes „guichet virtuel“ zu realisieren. (Siehe dazu die Antworten des Bundesrates auf die Anfrage Leutenegger (fdp, ZH) (05.1011), sowie die Interpellationen Amgwerd (cvp, JU) (05.3082) und Riklin (cvp, ZH) (05.3057)). Mit der Überweisung eines Postulats Noser (fdp, ZH) forderte der Nationalrat den Bundesrat auf, abzuklären, ob Fortschritte beim E-Government möglich wären, wenn für gewisse Bereiche (z.B. Informationsvermittlung) auch Private zugelassen würden.

Dossier: E-Government