Anstelle des bisherigen Titels können Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms einer Universität den Mastertitel führen. Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen dürften als Zusatz nur den Titel Bachelor führen, was zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt führe, monierten Johannes Randegger (fdp, BS; A 06.5047), Duri Bezzola (fdp, GR; A 06.5046) und Theophil Pfister (svp, SG; A 06.5040). In seiner Antwort auf ihre diesbezüglichen Fragen erklärte der Bundesrat, die bisherigen FH-Abschlüsse korrespondierten nicht mit den Anforderungen eines Master. Das BBT kläre ab, ob zusätzliche Studien oder Berufspraxis allenfalls im Rahmen eines Master anerkannt werden könnten.