Nationalrat Gutzwiller (fdp, ZH) kritisierte in einer Anfrage die Uneinheitlichkeit der Kriterien, nach denen die kantonalen Ethikkommissionen klinische Studien bewilligten. In seiner Antwort erklärte der Bundesrat, er sei daran, die Harmonisierung der Kriterien sowohl im Vollzug (Aus- und Fortbildung) als auch im Rahmen des geplanten Humanforschungsgesetzes voranzutreiben.

Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess der Ständerat eine im Vorjahr vom Nationalrat gebilligte Motion Dunant (svp, BS) gut, welche eine gesamtschweizerische Koordination resp. eine Konzentration der verschiedenen Ethikkommissionen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene verlangt.

Eine Motion Hochreutener (cvp, BE) wollte den Bundesrat beauftragen, dafür zu sorgen, dass bei klinischen Versuchen nur ein Verfahren von einer Ethikkommission durchgeführt werden muss. Stein des Anstosses war die Zuständigkeit von mehreren Ethikkommissionen für die Beurteilung ein und desselben klinischen Versuchs an verschiedenen Orten. Solche multizentrischen Versuche sind eher die Regel als die Ausnahme, daher kann aus den bestehenden Vorschriften ein Nachteil für den Forschungsstandort Schweiz entstehen. Mit dem derzeit in Bearbeitung stehenden Bundesgesetz über die Forschung am Menschen wird der Bundesrat eine vollumfängliche EU-kompatible Regelung vorschlagen und das Vorgehen bei Multizenterstudien verbindlich vorschreiben. Die beiden Kammern folgten der Empfehlung des Bundesrates und nahmen die Motion an.

Nationalrat Hochreutener (cvp, BE) sieht die Zukunft des Forschungsplatzes Schweiz dadurch gefährdet, dass sich die Forschenden bei Multizenterstudien insbesondere im Heilmittelbereich wegen der Kleinräumigkeit meistens mit mehreren kantonalen Ethikkommissionen auseinander setzen müssen. Er reichte deshalb eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass bei klinischen Versuchen ein Verfahren vor nur einer Ethikkommission durchgeführt wird. Der Bundesrat anerkannte den Handlungsbedarf und stellte in Aussicht, im Humanforschungsgesetz entsprechende Leitlinien festzuschreiben. Mit seinem Einverständnis nahmen beide Räte die Motion oppositionslos an.