Die Zahl der Motionen ist in den letzten Jahren so stark angestiegen, dass viele von ihnen nicht mehr behandelt, geschweige denn diskutiert werden können. Den nicht behandelten Vorstössen droht nach zwei Jahren die Abschreibung, auch wenn dies gemäss dem neuen Parlamentsgesetz nicht mehr automatisch, sondern auf Antrag des Büros geschieht. Die Unzufriedenheit der meisten Nationalräte mit diesem Zustand manifestierte sich anlässlich des Entscheids über eine von 139 Abgeordneten unterzeichneten Motion Kunz (svp, LU). Diese verlangt, dass das Parlament alle Motionen spätestens ein Jahr nach der Beantwortung durch den Bundesrat behandeln muss; der Vorstoss wurde gegen den Antrag des Ratsbüros angenommen. Eine Motion Huguenin (pda, VD) (05.3097) für die Durchführung einer Sondersession zur Behandlung der hängigen Vorstösse fand hingegen keine Mehrheit.
Dossier: Modifications du droit parlementaire en 2008