Maturitätsanerkennungsreglement MAR

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Im Rahmen der Umsetzung des neuen Maturitätsanerkennungsreglements (MAR) von 1995 konnten das EDI und die EDK die Ausweise der ersten Gymnasien anerkennen, welche seit 1996 nach dem neuen MAR unterrichten und voraussichtlich im Sommer 2001 die ersten Absolventinnen und Absolventen mit der neuen Matura entlassen werden. Es handelte sich um die Kantonsschulen von Appenzell, Glarus und Trogen, die Stiftsschule und die Sportmittelschule Engelberg, die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene und die Schweizerschule Sâo Paulo. Die Kantone müssen die Reform bis 2003 umsetzen.

Schweizerische Anerkennung erlangten nun auch die an der Feusi Maturitätsschule ausgestellten Maturitätszeugnisse des ersten Bildungswegs sowie diejenigen des Sportgymnasiums. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und die EDK veranlassten, dass ab Sommer des Berichtsjahres alle Feusi-Maturitätszeugnisse eidgenössisch anerkannt wurden und zu einem Studium an allen Schweizer Universitäten berechtigen.

In seiner Antwort auf eine Interpellation Stadler (cvp, UR) erklärte der Bundesrat, es sei noch unklar, ob die verstärkte Individualisierung der neuen gymnasialen Ausbildung zur allgemeinen Hochschulreife führe. Zu beantworten sei diese Frage erst nach der zweiten Evaluationsphase des neuen Maturitätsreglements, welche primär das Wissen der Schülerinnen und Schüler am Ende der gymnasialen Ausbildung betrachte; gemäss der ersten, abgeschlossenen Evaluationsphase beurteilten Lernende, Lehrende und Schulleitungen die Reform aufgrund des grösseren und flexibleren Fächerangebots positiv. Während sich der Anteil von Profilen mit Latein mehr als halbiert habe, optierten mehr Schülerinnen und Schüler für neue Sprachen, Naturwissenschaften und Wirtschaft/Recht; nach PPP (Philosophie, Pädagogik und Psychologie) bestehe gar eine Nachfrage, die das Angebot übersteige.

Ende Jahr gaben die EDK und das EDI Vorschläge für eine Teilrevision des Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) in die Vernehmlassung. Der Verordnungsentwurf sieht vor, den Anteil der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer von heute 20-30% auf 25-35% zu erhöhen und Biologie, Physik und Chemie wieder einzeln zu benoten. Dasselbe gilt in den Geistes- und Sozialwissenschaften für Geschichte und Geographie. „Einführung in Wirtschaft und Recht“ wird obligatorisch, Informatik neu Ergänzungsfach. Zudem können die Schulen Philosophie künftig auch als Grundlagenfach anbieten. Für das Bestehen der Maturität zählt neu die Note für die Maturaarbeit mit, doppelt gewichtet werden die Noten für die Erstsprache, Mathematik und das Schwerpunktfach. Zur Debatte steht auch die Forderung, dass gymnasiale Lehrkräfte in der Regel über einen universitären Master-Abschluss verfügen und sich die Schulen zur Einrichtung eines professionellen Qualitätsmanagements verpflichten müssen. Heikle Fragen wie die Dauer der gymnasialen Ausbildung, die Wahl der Fremdsprachen oder die Möglichkeit zur Absolvierung einer zweisprachigen Matur sollen erst im Rahmen einer Totalrevision frühestens 2008 thematisiert werden.

Die Vernehmlassung der Revision des Maturitätsanerkennungs-Reglements (MAR) brachte keine klaren Ergebnisse. Die Reform wurde sehr unterschiedlich beurteilt. Nach einer internen Überarbeitung genehmigten die EDK und der Bundesrat die Revision des MAR im Juni. Inhaltlich entspricht sie weitgehend der im Vorjahr präsentierten Vorlage. Im Zentrum steht eine Stärkung der naturwissenschaftlich-mathematischen Fächer, deren Anteil am Unterricht um fünf Prozentpunkte auf 25-35% erhöht wird. Die Leistung in den drei Fächern Biologie, Chemie und Physik werden zudem nicht mehr mit einer Gesamtnote, sondern für die Einzelfächer beurteilt.

Die im Jahr 2007 von der Erziehungsdirektorenkonferenz und dem EDI vorgenommenen Änderungen an der Maturitätsanerkennungsregelung von 1995 (MAR) werden ab 2012 auch bei der von der Schweizerischen Maturitätskommission durchgeführten schweizerischen Maturitätsprüfung angewendet. Dies entschied der Bundesrat im April.