Im November genehmigte der Bundesrat eine Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität. Mit der Totalrevision steigt die Anmeldegebühr von 120 auf 200 Fr. Da die Maturaarbeit ab 2012 mit einer zählenden Note bewertet wird und dadurch der Aufwand für die Prüfungsbehörde steigt, wird eine separate Gebühr von 100 Fr. für die Maturaarbeit eingeführt. Für die Ergänzungsprüfung „Passerelle“, welche den Berufsmaturanden den Zugang zu universitären Hochschulen erlaubt, wird die Gebühr um 100 auf 500 Fr. erhöht.