Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte unterbreiteten dem Parlament eine parlamentarische Initiative für die Schaffung einer Fachstelle für Verwaltungskontrolle. Diese soll im Auftrag der GPK die Aufgabenerfüllung der Verwaltung sowie die Wirkungen staatlichen Handelns untersuchen. Damit sie effizient arbeiten kann, soll sie gegenüber der Verwaltung dieselben Rechte auf Auskunftserteilung und Akteneinsicht erhalten wie die GPK. Die neue Stelle soll in die Parlamentsdienste eingeordnet werden und ihr Leiter durch den Bundesrat — nach Anhörung der Geschäftsprüfungskommissionen — gewählt werden. Der ursprüngliche Plan einer gemeinsamen Stelle für Regierung und Parlament musste von den GPK nach dem im Herbst 1989 erfolgten Entscheid des Bundesrates für die Schaffung einer eigenen Fachstelle für Verwaltungskontrolle aufgegeben werden. Das Parlament verabschiedete die Vorlage oppositionslos.