Filmförderungsabkommen MEDIA

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Die Schweiz unterzeichnete im Oktober das Media-Abkommen mit der EU. Die Teilnahme an der Filmförderung der EU steht unter der Voraussetzung, dass in der Schweiz ab 2009 eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» zur Anwendung kommt. Dabei würden Werbefenster ausländischer Sender nur noch den Vorschriften ihres Herkunftslandes und nicht mehr dem schweizerischen Recht unterstehen. Dies hätte eine Lockerung der Werbebeschränkungen für Alkoholika, Politik und Religion zur Folge und würde eine Revision des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) erfordern. Beide Räte wiesen das Abkommen an den Bundesrat zurück. Dieser soll es in der vorläufig geltenden Version anwenden und versuchen, während der Übergangsfrist bessere Bedingungen auszuhandeln.

Der Bundesrat will das Radio und Fernsehgesetz (RTVG) revidieren und das Alkoholwerbeverbot lockern. Eine entsprechende Vorlage hat er im November verabschiedet. Auslöser dafür war die Teilnahme am EU-Filmförderprogramm «Media», welche die Schweiz verpflichtet, die EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» anzuwenden. Diese sieht vor, dass ausländische Fernsehveranstalter auch in nationalen Werbefenstern für Alkohol, Politik und Religion werben dürfen. Im Auftrag des Parlaments führte der Bundesrat mit der EU-Nachverhandlungen über diese Werbebestimmungen. Er konnte dabei erreichen, dass die Schweiz strengere Werberegelungen aufrechterhalten darf, wenn sie verhältnismässig, nicht diskriminierend und im öffentlichen Interesse sind. Die Werbeverbote für Spirituosen, Alcopops, Religion und Politik können damit wohl aufrechterhalten werden. Bei Bier und Wein dürfte dies hingegen nicht gelingen, weil lokale Fernsehveranstalter in der Schweiz bereits für solche Getränke werben dürfen. Um gleich lange Spiesse zu schaffen, will der Bundesrat daher alle Schweizer Fernsehveranstalter für Bier und Wein werben lassen – also auch die nationalen und sprachregionalen Sender.

En fin d’année, le Conseil fédéral a approuvé le message additionnel au message du 21 septembre 2007 portant approbation de l’accord sur la participation de la Suisse au programme communautaire MEDIA pour les années 2007 à 2013 et relatif à un arrêté fédéral portant sur le financement de la participation; modification de la loi fédérale du 24 mars 2006 sur la radio et la télévision.