Die Schweiz unterzeichnete im Oktober das Media-Abkommen mit der EU. Die Teilnahme an der Filmförderung der EU steht unter der Voraussetzung, dass in der Schweiz ab 2009 eine weitere Bestimmung der EU-Richtlinie «Fernsehen ohne Grenzen» zur Anwendung kommt. Dabei würden Werbefenster ausländischer Sender nur noch den Vorschriften ihres Herkunftslandes und nicht mehr dem schweizerischen Recht unterstehen. Dies hätte eine Lockerung der Werbebeschränkungen für Alkoholika, Politik und Religion zur Folge und würde eine Revision des neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) erfordern. Beide Räte wiesen das Abkommen an den Bundesrat zurück. Dieser soll es in der vorläufig geltenden Version anwenden und versuchen, während der Übergangsfrist bessere Bedingungen auszuhandeln.
- Schlagworte
- Datum
- 10. Dezember 2007
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 07.074
- Quellen
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- AB NR, 2007, S. 1854 ff.
- AB SR, 2007, S. 1013 ff.
- NZZ, 6.7. und 12.10.07; 24h, 24.9.07.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 24.02.2025
Aktualisiert am 24.02.2025