Pa.Iv. zur Einschränkung der parlamentarischen Immunität (91.424)

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Die eidgenössischen Räte hatten sich im Vorjahr mit einer Reihe von richterlichen Begehren für die Aufhebung der Immunität von Parlamentsmitglieder befassen müssen, wobei die Beurteilung nicht immer einheitlich ausfiel. Der Ständerat überwies nun eine parlamentarische Initiative Rüesch (fdp, SG) für eine restriktivere Regelung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier. Diese verlangt, dass das den Parlamentariern zustehende Recht auf Schutz vor Strafverfolgung nur noch für im Parlament oder in parlamentarischen Kommissionen gemachte Aussagen gilt (absolute Immunität). Die sogenannte relative Immunität, bei welcher das Parlament entscheiden muss, ob anderswo ausgesprochene Ehrverletzungen, Verleumdungen etc. in engem Zusammenhang mit der politischen Arbeit stehen und deshalb nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen, soll hingegen aufgehoben werden.

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats legte in Ausführung der 1992 überwiesenen parlamentarischen Initiative Rüesch (fdp, SG) ihre Anträge für eine restriktivere Handhabung des Immunitätsprivilegs für Parlamentarier und von der Bundesversammlung gewählte Amtsträger vor. Die absolute Immunität für Voten im Rat und in Ratskommissionen will sie beibehalten. Hingegen schlug sie vor, den relativen Schutz vor Strafverfolgung - der durch einen Parlamentsbeschluss aufgehoben werden kann - für andere im Zusammenhang mit der politischen Stellung stehende Handlungen (z.B. Äusserungen oder Amtsgeheimnisverletzungen) einzuschränken. Dieser soll nur noch dann beansprucht werden dürfen, wenn sich diese Handlungen "zur Hauptsache" auf die amtliche Stellung oder Tätigkeit beziehen. Diese präzisierende Einschränkung fand auch die Unterstützung des Bundesrates. Der Ständerat stimmte der Gesetzesrevision zu.

Die im Vorjahr vom Ständerat in Ausführung einer parlamentarischen Initiative Rüesch (fdp, SG) beschlossene präzisierende Einschränkung des Immunitätsprivilegs für Aktivitäten ausserhalb des Parlaments (relative Immunität) fand im Nationalrat keine Zustimmung. Nach dessen Ansicht, die anschliessend auch vom Ständerat übernommen wurde, besteht diesbezüglich zur Zeit kein Regelungsbedarf.