Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen

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Ende 2012 hatte der Bundesrat einen Bericht über die Vertretung der Geschlechter und Sprachgruppen in ausserparlamentarischen Kommissionen veröffentlicht. Zur Förderung einer ausgewogenen Vertretung in diesen Gremien empfahl der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten, lehnte jedoch sowohl eine Aufweichung als auch eine Verschärfung der Vorgaben betreffend Repräsentation von Geschlechtern und Sprachgemeinschaften in den Kommissionen ausdrücklich ab. Ebendieser Bericht bewegte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) im aktuellen Jahr zur Einreichung eines Postulats, worin sie den Bundesrat aufforderte, den bestehenden Bericht mit einer aktiveren Strategie zu versehen. Um eine ausgeglichenere Vertretung zu erreichen, sollten zudem alle Kommissionen zur Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen verpflichtet werden. Die SPK-N forderte zur Vollstreckung der Massnahmen eine entscheidende Rolle für den Delegierten für Mehrsprachigkeit und beauftragte den Bundesrat zu prüfen, ob nicht private Firmen mit der Rekrutierung von Frauen und Personen aus der lateinischen Schweiz betraut werden könnten. In seiner Antwort zum Vorstoss führte der Bundesrat aus, dass er die bereits verabschiedeten Massnahmen momentan als ausreichend erachte. Es sei der Evaluationsbericht der Gesamterneuerungswahlen 2015 abzuwarten, bevor weitere Massnahmen beschlossen werden sollten. Gremien, die bei den nächsten Wahlen keine ausgewogene Vertretung erreichen werden, werden angehalten, dem Bundesrat Bericht über die aufgrund des bundesrätlichen Berichts bereits getroffenen Massnahmen zu erstatten. In diesem Sinne beantragte er das Postulat zur Ablehnung. Die SPK gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden und plädierte im Nationalrat weiterhin auf Annahme. Die Respektierung von Minderheiten sei von essenzieller Wichtigkeit für die Aufrechterhaltung der Solidarität zwischen den Sprachregionen in der Schweiz. Gegen diese Argumente kam auch Bundeskanzlerin Corina Casanova mit ihren Ausführungen nicht an. Der Nationalrat überwies das Postulat beinahe geschlossen mit 162 zu 5 abweichenden Stimmen aus der SVP.

Das im Sommer 2013 vom Nationalrat angenommene Postulat der SPK-NR, welches eine aktivere Strategie für die bereits bestehenden Massnahmen zur Verbesserung der Vertretung der Geschlechter und Sprachgemeinschaften in ausserparlamentarischen Kommissionen forderte, wurde vom Bundesrat als erfüllt betrachtet und zur Abschreibung beantragt.
Im Vorfeld der nationalrätlichen Abstimmung hatte der Bundesrat den Vorstoss zur Ablehnung unterbreitet, da die zu diesem Zeitpunkt bereits verabschiedeten Massnahmen für ausreichend erachtet worden waren und – für allfällige Beschlüsse zu weiteren Massnahmen – der Evaluationsbericht zu den Gesamterneuerungswahlen 2015 abgewartet werden wollte. Dieser Bericht habe nun gezeigt, dass die vom Bundesrat ergriffenen Massnahmen greifen würden und bereits erste Verbesserungen hätten erzielt werden können. Seit den letzten Gesamterneuerungswahlen habe sich der Anteil der weiblichen Vertretung von 31.5% auf 39% erhöht, wobei sich die Zahl der Kommissionen mit einem Frauenanteil von weniger als 30% sogar von 55 auf 25 reduziert habe. Die Vertretung der nicht-deutschsprachigen Sprachgemeinschaften konnte indes um 4 Prozentpunkte auf 35% gesteigert werden. Daher seien zur Zeit seitens des Bundesrates diesbezüglich keine weiteren Massnahmen erforderlich und das Geschäft könne als erledigt erachtet werden.