In der Reihe der Totalrevisionen von Kantonsverfassungen kam die solothurnische mit der Sanktion durch den Souverän zum Abschluss. Als Kompromiss zwischen den drei Hauptparteien (FDP, CVP, SP) enthält sie keine tiefgreifenden Neuerungen. In Teilabstimmungen wurde das Stimmrecht der Achtzehnjährigen verworfen, dagegen ein Antragsrecht von 100 Stimmberechtigten an das Parlament (Volksmotion) aufgenommen.
Dossier: Revisionen der Kantonsverfassungen- Schlagworte
- Datum
- 31. Januar 1986
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- NZZ, 31.1.86
von Peter Gilg
Aktualisiert am 08.12.2017
Aktualisiert am 08.12.2017