Nach dem neuen Radio- und Fernsehgesetz erhalten die Regionalfernsehstationen künftig knapp 30 Mio Fr. Subventionen aus dem Gebührentopf. Während im Radiobereich die bisherige Subventionspraxis weitgehend fortgesetzt werden kann, muss fürs Fernsehen ein neues Verteilungssystem geschaffen werden. Bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte der Verlegerverband ein Positionspapier, in dem er forderte, dass die Schweiz in 14 Sendegebiete aufgeteilt werde. Mit der Ausnahme von Telebasel sollen dabei ausschliesslich Sender von der Subventionierung profitieren, die sich ganz oder mehrheitlich in Verlegerbesitz befinden.

Im Oktober präsentierte das UVEK seinen Entwurf. Gemäss diesen Planungsrichtlinien soll die Schweiz flächendeckend in 13 regionale TV-Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen aufgeteilt werden. Die Anhörungsfrist war Ende 2006 noch nicht abgelaufen.