Ein wesentlicher Teil der anstehenden Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes betrifft die Ablösung des heutigen Gebührensystems für den Radio- und Fernsehempfang durch eine geräteunabhängige Abgabe. Da der Ständerat als Zweitrat die entsprechende Kommissionsmotion erst 2011 überwies, musste die im selben Jahr geplante Vernehmlassung um ein Jahr verschoben werden.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 2011
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 12.001
- Quellen
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- Geschäftsbericht des Bundesrates Band 2 2011, S. 59;
von Debora Scherrer
Aktualisiert am 21.02.2018
Aktualisiert am 21.02.2018