Cablecom streicht den Sender "U1 TV" aus ihrem analognen Angebot

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Der Kabelnetzbetreiber Cablecom strich im Berichtsjahr, den deutschsprachigen Sender „U1 TV“ aus dem analogen Grundangebot und verbreitete ihn nur noch digital. „U1 TV“ wollte sich nicht damit abfinden und beantragte beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltverfügung. Eine solche ist gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz für Programme mit Service Public Charakter vorgesehen. Gemäss dem Entscheid des Bakom erfüllt der Sender die Bedingungen einer Aufschaltpflicht jedoch nicht und Cablecom muss ihn in ihren Kabelnetzen daher nicht ausstrahlen.

Cablecom muss das Programm von „U1-TV“ nicht mehr über das analoge Netz verbreiten. Das Bundesverwaltungsgericht wies im November die Beschwerde des Senders ab und bestätigte damit den Entscheid des Bundesamts für Kommunikation aus dem Jahr 2007. Im Januar hatte das Gericht bereits das Gesuch von „U1-TV“ um aufschiebende Wirkung abgelehnt, woraufhin Cablecom die analoge Ausstrahlung des Programms einstellte.

Das Bundesgericht entschied, dass die Cablecom den Privatsender U1 TV aus dem analogen Programm kippen durfte. Bereits das Bakom und das Bundesverwaltungsgericht hatten so entschieden. U1 TV war daraufhin ans Bundesgericht gelangt.