Der Kabelnetzbetreiber Cablecom strich im Berichtsjahr, den deutschsprachigen Sender „U1 TV“ aus dem analogen Grundangebot und verbreitete ihn nur noch digital. „U1 TV“ wollte sich nicht damit abfinden und beantragte beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) eine Aufschaltverfügung. Eine solche ist gemäss dem neuen Radio- und Fernsehgesetz für Programme mit Service Public Charakter vorgesehen. Gemäss dem Entscheid des Bakom erfüllt der Sender die Bedingungen einer Aufschaltpflicht jedoch nicht und Cablecom muss ihn in ihren Kabelnetzen daher nicht ausstrahlen.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Dezember 2007
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- BZ, 22.8. und 23.8.07; BaZ, 28.8. und 22.12.07; NZZ, 28.8. und 20.12. 07.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 07.11.2016
Aktualisiert am 07.11.2016