Der Nationalrat beriet in der Herbstsession als Erstrat eine Motion Schilliger (fdp, LU), welche die BVG-Umverteilung aufzeigen will. Konkret soll gemäss dem Vorstoss den Versicherten im obligatorischen Bereich auf ihren jährlichen Vorsorgeausweisen aufgeführt werden, in welchem Umfang Kapital aufgrund des zu hoch angesetzten Mindestumwandlungssatzes zu ihren Ungunsten umverteilt wird. Den Versicherten sei diese Umverteilung, welche dem Kapitaldeckungsprinzip in der 2. Säule widerspreche, oft nicht bewusst, so die Begründung. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Zwar sei tatsächlich eine unerwünschte Umverteilung bei vielen Pensionskassen festzustellen. Diese zu quantifizieren, sei jedoch schwierig bis kaum möglich, da die korrekten Werte der beiden zentralen Parameter Lebenserwartung und technischer Zinssatz unbekannt seien. Der Nutzen der Erstellung einer so genannten „Generationenbilanz" sei damit nicht gegeben. Jedoch solle im Zuge der Reform der Altersvorsorge 2020 der Mindestumwandlungssatz auf das versicherungstechnisch korrekte Niveau gesenkt werden, womit die unerwünschte Umverteilung nicht nur ausgewiesen, sondern beendet werde. Davon liess sich der Rat nicht beeindrucken und nahm die Motion mit 132 Stimmen gegen 48 Stimmen aus dem linksgrünen Lager bei 8 Enthaltungen an.

In der Herbstsession 2015 beschäftigte sich der Ständerat als Zweitrat mit der Motion Schilliger (fdp, LU), welche die BVG-Umverteilung aufzeigen wollte. Die Kommission beantragte dem Rat einstimmig, den Vorstoss zusammen mit vier weiteren vom Nationalrat angenommenen Motionen (11.4115, 12.3553, 12.4129, 12.4131), welche ebenfalls die Altersvorsorge betreffen, abzulehnen. Im Zuge der Kommissionsdebatte über die Reform der Altersvorsorge seien die Forderungen aller fünf Motionen mehrmals angesprochen worden, ohne dass beantragt worden wäre, diese im Reformprojekt zu berücksichtigen. Es gelte daher, die entsprechenden Vorstösse abzulehnen. Der Rat folgte diesem Antrag diskussionslos.